Sollten Briefkästen ohne Namen als Zusteller beliefert werden?

4 Antworten

Klär das mit deiner Firma. Ich würde es nur machen, wenn du die schriftliche Anweisung hast, dies zu tun. Rein rechtlich, und bestimmt auch laut Vertrag, darfst du es nämlich nicht. Der Empfänger muss schließlich sicher ermittelt werden können. Gibt dir deine Firma aber die Anweisung anders zu handeln und kannst du dies im Streitfall beweisen, hast du gute Chancen nicht belangt zu werden


TaylorASisBEST 
Beitragsersteller
 12.08.2020, 23:49

Mein Vertrag schreibt dazu leider nichts, deswegen habe ich hier gefragt. Habe jetzt aber schon bei der Firma nachgefragt.

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Ja, beliefern, denn auf den Briefen wird ja sicherlich die Hausnummer stehen, welche es nur einmal in der Straße gibt und zu dem Haus passt.

Ich habe solche Häuser NICHT beliefert...als Zusteller der Tageszeitung bin ich zu nachtschlafender Zeit unterwegs und klingle da bestummt niemanden aus dem bett.

Haben die sich wegen der Nichtbelieferung beschwert, wurden sie von der Servicestelle darauf hingewiesen, dass doch bitte Hausnummer und Name am Briefkasten ersichtlich sein sollen...insbesondere auch im Dunkeln erkennbar!

Zeitungs-Zusteller beliefern Abonnenten, die dafür bezahlen.

Du scheinst Werbung zu verteilen und wo du die einwerfen sollst, musste deinen Auftraggeber fragen. Wenn der sagt "in alle Briefkästen" dann hau es in alle Briefkästen. Wenn er sagt "in Briefkästen mit Namensschild" dann eben nur da rein. Wenn er sagt "nur in gelbe Briefkästen"... du verstehst?