sollte ich rechtlich dagegen vorgehen?

2 Antworten

Zunächst wäre erstmal zu klären, wer Bauherr ist. Dann ist zu klären, ob hier eine hoheitliche Aufgabe ausgeübt wurde, sodass eine Amtshaftung nach Paragraph 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in Frage kommt.

Wenn aber die Baustelle durch eine Firma (Baufirma) betrieben wurde, auch wenn die Stadt Bauherrin ist, und die Firma entsprechende Entscheidungsbefugnisse bzgl. der Sicherung hat, wird keine Haftung gegenüber der Stadt, sondern der Firma nur möglich sein, da diese den Schaden hervorgerufen hat.

Auch müsste man im Rahmen des Verfahrens feststellen, in wie weit Fahrlässigkeit deinerseits vorlag.

Kurzum: Du siehst, dass die Faktenlage sehr dürftig ist und eine Schadenersatzforderung wahrscheinlich gerichtlich gekrt werden muss. Daher am besten rechtzeitig einen Anwalt zu Rate ziehen, damit dieser alle Punkte gebau beleuchten kann.

Rein rechtlich wurde der Sachverhalt durch "torbosso" genügend dargestellt.Aber warum gleich mit einem Anwalt kommen. Für mich lautet deshalb die Frage: Hast Du eine Aufnahme dieser Baustelle gemacht? Mit dieser Aufnahme und den beiden Zeugen im Rücken, würde ich an die verantwortliche Stelle schreiben mit Kopie an die Stadtverwaltung/Bauamt. Dort den Sachverhalt schildern und Schmerzensgeld fordern mit dem Hinweis, dass man einer außergerichtlichen Einigung geneigt wäre.

Die Reaktion abwarten und wenn diese nicht zu Deiner Zufriedenheit verläuft, einenAnwalt einschalten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung