Soll ich die Kosten für nicht erhaltene Ware übernehmen?
Der Wert des Paketes beträgt 20-30 Euro und ist auf dem Postweg verloren gegangen. Das Versandhaus hat sich entschuldigt und mir mitgeteilt, dass ich die Ware nicht bezahlen müsse. Dummerweise habe ich das Geld voreilig bereits überwiesen.
Auf meinem Kundenkonto ist keine Gutschrift erfolgt. Ich solle den Betrag "selbstständig" von der nächsten Rechnung abziehen. Inzwischen habe ich wieder etwas bestellt. In meinem Konto scheint der volle Rechnungsbetrag für diese Ware auf.
Da widersprechen sich E-Mail und Kontostand, weil im Konto keine Gutschrift aufscheint. Ich könnte also jetzt nicht den vollen Rechnungsbetrag für das zweite Paket begleichen und hoffen, dass mein Kontostand irgendwann auf 0 gesetzt wird. Oder vielleicht bekomme ich eine Mahnung und es kommt zum Streit.
Nun bin ich eigentlich sehr zufrieden mit diesem Versandhaus. Sie sind mir oft entgegengekommen und haben anstandslos alle Retouren "geschluckt". Ich möchte mich kooperativ zeigen und das mit der nicht zugestellten Ware einfach auf sich beruhen lassen.
Ich zahle also den Rechnungsbetrag für die zuletzt bestellte Ware und ruf dort auch nicht mehr an. Andererseits könnten sie das als Eingeständnis werten, dass ich die angeblich verschollene Ware doch erhalten habe, was nicht zutrifft.
5 Antworten
Du hast die Zusage, dass du den Betrag eigenmächtig abziehen kannst. Dann darfst du das auch genau so machen. Einfach Rechnung mit Abzug bezahlen und dazu schreiben.
Unternehmen handhaben das manchmal so, um sich selber Aufwand zu ersparen und in der Hoffnung, dass der Kunde es vergisst.
Bei uns im Laden machen das die meisten Hersteller bei Gutschriften und Skonto auch so. Du bekommst die volle Rechnung, und wenn du den Rabatt willst, musst du ihn selber abziehen.
Am besten alles mit dem Händler klären
Telefonisch ist gut um Missverständnis evtl auszuschließen aber unbedingt auch schriftliche Bestätigung pochen
Oder eben schriftlich
Wenn du bereits eine schriftliche Zusage hast dass du den Betrag bei der nächsten Rechnung abziehen sollst ist ja schon mal alles gut.
Klar könnte automatisch eine Zahlungserinnerung kommen.
Auf diese kannst du ja schriftlich antworten und die entsprechende Mail beilegen
Un kannst auch gleich wenn die Rechnung kommt
Auf diese schriftlich antworten und erklären dass du den entsprechenden Bertrag abziehen wirst
Bei der Überweisung auch nicht nur den geringeren Betrag eintragen sondern im Textfeld den Abzug der Gutschrift vermerken
Das ist natürlich ein Riesen Fehler und erklärt dein Problem
Bezahle den neuen Rechnungsbetrag und sende denen eine E-Mail als Erinnerung, dass noch eine Gutschrift fehlt.
Nehme hierbei Bezug auf das verloren gegangene Paket.
Optimalerweise hast Du von denen was schriftliches, was Du dieser E-Mail mit beifügen kannst
Und warum hast Du nicht den Rechnungsbetrag der neuen Rechnung unter Abzug der ersten Rechnung für das untergegangene Paket gezahlt?
Die Zusage dafür liegt dir doch vor.
Ich habe die neue Rechnung noch nicht bezahlt. Das Paket kommt heute. In meinem Kundenkonto scheint unter "Buchungen" der volle Rechnungsbetrag für dieses neue Paket auf, keine Gutschrift. Die Zusage habe ich nur per Mail erhalten, aber im Konto müsste ich es ja auch sehen.
Ruf dort an und stell es klar.
Andernfalls hast du die Email oder irgendein beweiß das sie geschrieben haben das du es nicht zahlen muss?
Du musst es ja mit verwendungszweck überwiesen haben bzw mit einem Identischen Beitrag.
Willst du nicht anrufen zieh die überweisung zurück und bezahl das aktuelle und guck ob du post bekommst.
Ich würd ein Gespräch allerdongs bevoezugen das ist ne sache von 2 min
Am Telefon hat die Dame gesagt, sie machen eine Nachforschung, und das kann 8 Wochen dauern. In der E-Mail haben sie geschrieben, ich erhalte sofort eine Gutschrift. Auf meinem Konto ist aber keine Gutschrift zu sehen.
Und sie hat auch gesagt das sie die kosten dafür übernehmen? Wenn ja würd ich es zurückbuchen.
Falls sie doch auf die blöde Idee kommen dir es zur last zu legen würde ich bluffen und sagen das du das gespräch aufgezeichnet hast.
Im ersten Mail hat sie geschrieben, der Betrag wird am 14.06. (vorgestern) auf meinem Kundenkonto gutgeschrieben. Dann habe ich geantwortet, dass ich den Betrag voreilig bereits überwiesen habe und mich für die Gutschrift bedankt. Dann hat nochmals eine andere Dame geschrieben, dass das Guthaben auf meinem Kundenkonto bestehen bleibt und ich es bei der nächsten Bestellung abziehen soll. Es ist aber eben kein Guthaben am Konto.
Dass du Schriftlich etwas hast ist doch super, telefonische Aussagen sind ohne Zeugen immer schlecht
Dann bei der nächsten Bezahlung auf diese Gutschrift per Email von .... Bezug nehmen
Ja, mir fällt gerade auf, dass ich bei meinen Überweisungen nie einen Verwendungszweck angegeben habe (sonst schon, aber nicht bei diesem Versandhaus).
Dann hast du es doch schwarz auf weiß ich denke beide wege sind in Ordnung entweder du Buchst es zurück und alles bleibt wie es ist oder du wartest bis die Gutschrift auf dein Konto ist. Wenn das nicht erfolgt hast du den Beweiß.
Buchst du es zurück und sie buchen dir die Gutschrift auch noch kann es sein das du es doch einzahlen müsstest
Wie bitte - ohne Verwendungszweck?
Kundennummer oder Rechnungsnummer müssen doch zumindest drauf.
Dann hast du bisher Glück gehabt dass man die Zahlung zuordnen konnte.
Und nicht schon Mahnungen ins Haus geflattert sind..
Wenn dir irgend jemand nur Geld überweist ohne Kommentar, dann weißt du vermutlich wofür, aber bei einem großen Versand ist das nicht ganz so einfach, da die ja nicht nur DEINE Bestellung und DEINE Bezahlung bearbeiten müssen.
Damit ist auch verständlich warum die Gutschrift nicht sofort deinem Konto zugeordnet werden kann.
Du erzeugt ja unnötige Arbeit und Verzögerung in der Finanzabteilung
Ja, die Kundennummer habe ich immer angegeben, nicht aber die Rechnungsnummer. Daran habe ich jetzt gar nicht gedacht.
Ist kacke für die Buchhaltung aber rechtlich ist es absolout nachvollziehbar
Unter "Zahlungsreferenz" habe ich immer meine Kundennummer eingegeben.
In der Rechnung steht immer: Bitte tragen Sie im Feld "ZAHLUNGSREFERENZ" Ihre Kundennummer ein.
Ja, das stimmt. Ich habe bisher im Textfeld nie etwas eingegeben.