Zaht eine Teilkaskoversicherung (Mofa) auch, wenn das Fahrzeug nur mit dem Lenkrad-Schloss gesichert wurde?
Ich über lege gerade ob ich mir mal wieder einen Roller anschaffen sollte. Mein letzter Roller wurde mir 2006 gestohlen und von den Dieben total zerstört - aus Frust habe ich ihn dann verschrottet und keinen neuen angeschafft. Teilkasko hatte ich leider nicht.
Die Idee ging jetzt zunächst in Richtung neuer Roller mit Teilkasko sowie zusätzlicher Wegfahrsperre und Bügelschloss für das Hinterrad.
Aber inzwischen habe ich herausgefunden, dass eine Teilkasko nicht bei Vandalismus nach missglückten Diebstahl bezahlt. Also wäre doch ein Diebstahl ohne große Sachbeschädigung für den Besitzer günstiger, als wenn ein frustrierter Dieb seine Wut an dem Roller aus lässt.
Damit wäre ja jede zusätzliche Sicherung zum Lenkradschloss kontraproduktiv.
Die Frage die mich jetzt umtreibt ist die, ob es für den Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung in Bezug auf Diebstahl ausreicht, wenn der Roller nur mit einem eingerasteten Lenkradschloss abgeschlossen wurde.