Selbstständig/ Ausbildung?

6 Antworten

Falls die Mutter eine Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt hat - Ja!

Ist die Ausbildereignung Pflicht, um ausbilden zu dürfen?

Wenn Sie vor dem 01.08.2009 bereits als Ausbilder tätig waren sind Sie nach dem § 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) von diesem Nachweis befreit. Wenn Sie aber vor diesem Zeitpunkt noch nicht ausgebildet haben ist dieser Nachweis der Ausbildereignung erforderlich um ausbilden zu dürfen. Ausnahmen bilden hier die sog. „Freien Berufe“, wie z.B. Architekten, Rechtsanwälte, etc. – In diesen Berufen ist kein Ausbilderschein nach AEVO erforderlich.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist kein Problem...ich hoffe allerdings der Salon wird als GmbH geführt und du haftest nicht mit deiner Zukunft dafür...

Da bin ich mir sicher, daß das ok ist.