Selbstständig als Elektroniker für Automatisierungstechnik ohne einen Meister?

1 Antwort

Die örtliche Industrie- und Handelskammer kann deine Frage zweifelsfrei beantworten.

Grundlagen für die Gewerbeanmeldung als Elektriker/Elektrotechniker

Was die Gewerbeanmeldung als Elektriker angeht, so ist Anlage A der Handwerksordnung maßgebend (dort Nr. 25). Es handelt sich demnach um ein zulassungspflichtiges Gewerbe, das grundsätzlich eine Meisterpflicht voraussetzt. Aufgrund von Gesetzesinitiativen ist es aber auch möglich, dass sich Gesellen in ihrem Beruf ohne Meisterprüfung selbstständig machen können, wenn sie mindestens 6 Jahre Berufserfahrung nachweisen können und dabei mindestens 4 Jahre in einer leitenden Position tätig waren. Neben der Anmeldung beim Gewerbeamt muss also auch eine Erlaubnis erwirkt werden, was bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer geschehen kann. Paragraf 1 der Handwerksordnung sieht zudem vor, dass die Handwerksrollenreintragung eine Voraussetzung für einen selbstständigen Handwerksbetrieb ist. Eine solche Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht nötig, sofern es sich im einen industriellen Betrieb mit hohem Automatisierungsgrad und serienmäßigen Fertigungsverfahren handelt. https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/elektriker