Zahlt die Privathaftpflichtversicherung in diesem Fall bei einem Schaden am Mietwagen?
Guten Tag allerseits!
Ich habe neulich einen Mietwagen gemietet und bin mit einer Gruppe verreist. Einer der Fahrtenteilnehmer hat nach dem Ausladen des Wagens die Heckflügeltüren verkehrt herum zugeschlagen, sodass durch das Verschlusssystem eine Delle und ein kleiner Kratzer in der Tür entstanden. Die Vollkasko hat eine zu hohe Selbstbeteiligung, als dass sie hier greifen würde.
Wird diesen Schaden nun die Privathaftpflicht des Fahrtenteilnehmers zahlen oder bleibt er selbst auf den Kosten sitzen? Rein aus Interesse: Würde es einen Unterschied machen, wenn der Mieter (also ich) die Türen falsch zugeschlagen hätte? Wohlgemerkt, hier ist der Schaden nicht beim Führen des Fahrzeugs entstanden, was die PHV wohl ausschließen würde.
Danke für qualifizierte Antworten!
Nachtrag: Der Fall ist noch schwieriger als angenommen. Da es sich beim Schließen der Türe um einen Schaden handelt, der im normalen Betrieb entstanden ist (Betriebsschaden?), zahlt die VK nämlich gar nichts! Die greift nur bei Unfällen. Auch ein Selbstbehalt von 0 € hätte da nichts geholfen.
Es geht mir um die Selbstbestimmung.
Kann die Mitwagenfirma die 2500€ von mir kassieren?