Seitdem 01.07.2024 habe ich Kleingewerbe offiziell. Wann meldet sich das Finanzamt oder muss ich mich melden oder einfach warten!?
2 Antworten
Seitdem 01.07.2024 habe ich Kleingewerbe offiziell.
Du hast ein Gewerbe. Ein Kleingewerbe gibt es weder im Gewerberecht noch im Steuerrecht.
Wann meldet sich das Finanzamt oder muss ich mich melden
Seit 2021 muss man selbstständig den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/neu-ab-2021-elektronische-ubermittlung-des-fragebogens-zur-steuerlichen-erfassung-registrierung-mit-e-mail-200505.html
Die bloße Anmeldung bei der Gemeinde und anschließendes Warten auf die Aufforderung vom Finanzamt ist also inzwischen falsch. Das war früher so, ist es aber nicht mehr.
Wenn du aber extra nochmal die Bestätigung für Bayern brauchst, dass es dort genauso ist:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Existenzgruender/
Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO). Diese Auskünfte sind ab dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO):
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
du must schon aktiv dich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen das geht meistens Online.
Ich wohne aber in Bayern.