schweigepflicht bei Dozenten?!

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schweigepflicht gibt es nur bei bestimmten Berufen (Therapeuten, Anwälte, Priester) und sonst nur, wenn sie ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Das kann auch mündlich sein. Also wenn du klar und deutlich gesagt hast, dass du nicht willst, dass das weiter erzählt wird und der Dozent dem zugestimmt hat, wäre das rechtlich theoretisch verfolgbar. Theoretisch, weil es ja keine Zeugen für diese Vereinbarung gibt, solltest du die überhaupt so formuliert haben und er so zugestimmt haben.

Ich persönlich biete das vor solchen Gesprächen immer an, da ich Gespräche führe, bei denen es auch um Dinge geht, von denen der Klient meist nicht will, dass die einfach so herum erzählt werden. Und weil ich eben keiner der sehr streng reglementierten Berufsgruppen angehöre. Halte das für ne Selbstverständlichkeit, aber ich will meinen Klienten auch die (Rechts-)sicherheit geben.

Es ist natürlich menschlich nicht in Ordnung, was er da macht, aber rechtlich schon, falls es eben keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Dennoch: Sprich ihn darauf an! Natürlich unter vier Augen und ohne Vorwürfe - sondern erst einmal um zu verstehen, was da überhaupt los war, dass er so etwas gemacht hat.


Sunshine10 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 11:31

Er hat mir vor jedem Gespräch gesagt dass er der schweigepflicht unterlieht!

scben  30.06.2014, 11:58
@Sunshine10

Dann erst recht ein Grund, ihn einmal auf deine Beobachtungen an zu sprechen und im Zweifelsfall die Schullleitung bzw. den Berufsverband zu informieren! Was sagt er denn, wenn du ihn darauf ansprichst?

Die Volljährigkeit der Schülerin hat nichts damit zu tun.

Inwieweit sich §203 StGB auch auf Lehrkräfte bezieht, weiß ich nicht; aber wenigstens gegenüber schulpflichtigen Personen sollte m. E. eine solche Schweigepficht bestehen (schließlich werden Sozialpädagogen ausdrücklich erwähnt), sonst wäre das eine gravierende Gesetzeslücke. An öffentlichen Lehranstalten sollte gleiches gelten.

Pädagogisch ist eine Offenbarung eines solchen Geheimnisses schwerwiegend genug, dass m. E. die Lehranstalt wenigstens verpflichtet ist, zu prüfen, ob eine Abmahnung ausreicht oder ob der Dozent als Lehrkraft überhaupt noch tragbar ist. Zumal er Verschwiegenheit versprochen hat.

Ich denke, dass es schon allein zwischenmenschlich verwerflich wäre, sowas in Beisein anderer zur Sprache zu bringen, egal ob Schweigepflicht oder nicht. Das geht keinen was an und wenn sowas besprochen wird, dann unter 4 Augen und mit jemandem, der auch helfen kann und für solche Themen zuständig ist. Du scheinst diejenige zu sein, über die gesprochen wurde. Dann wehr dich. Das geht mal gar nicht!

Auf jeden Fall ein Vertrauensbruch ich würde es Dem Schulleiter melden.