Schwanger vor der Ehe Islam?

3 Antworten

Das dürft ihr, aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  1. Ihr müsst beide aufrichtig bereut und um Vergebung gebeten haben, denn sonst dürftet ihr zukünftig auch keine jungfräuliche Muslima mehr ehelichen, du als Muslim und deine Partnerin keinen jungfräulichen Muslim, falls ihr nicht heiraten solltet. Denn im Koran sagt Allah, dass der Unzuchttreiber nur eine Unzuchttreiberin ehrlichen darf und umgekehrt, wenn man von der Unzucht nicht Abstand genommen hat und aufrichtig um Vergebung gebeten hat.
  2. Ihr dürft unverheiratet keinen weiteren Verkehr haben. Ihr habt noch keine ehelichen Rechte aufeinander und lebt immer noch in Unzucht. Macht dem so rasch wie möglich ein Ende, denn Allah legt keinen Segen in eine haram Beziehung. Sonst werden bald sehr große Probleme zwischen euch auftreten. Ihr scheint die Reichweite der Sünde gar nicht zu realisieren. Was, wenn ihr beide oder einer von euch plötzlich stirbt, so unverheiratet? Was glaubst du, passiert dann wohl? Möge Allah euch davor bewahren! Amin.
  3. Ihr müsst das ganz beenden. Diese Beziehung. Trennt euch räumlich und brecht den Kontakt zueinander ab. Geht dann den halal Weg. Halte um sie an bei ihrem Vater bzw. Wali. Beginnt nicht die Ehe schon haram. Und die muss natürlich islamisch an erster Stelle geschlossen werden. In sha Allah.

Moge Allah euch vergeben und eine Lösung geben. Amin!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Midgardian  19.08.2024, 13:24

Meine Eltern waren fast 60 Jahre glücklich verheiratet. Ganz ohne den Segen Allahs. Der ist dafür offensichtlich nicht nötig.

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Du musst heiraten, damit die Frau keine Ehebrecherin ist. Welche islamischen Gelehrten können gegen die Hochzeit sein… ? - das ist eine falsche Meinung.

  1. JA, ihr müsst nur einen Imam finden der mitmacht (könnte natürlich schwer werden)
  2. Es sollte Euch egal sein - Wichtig ist Eure Liebe und Euer Glück, nicht eine rückständige, menschenfeindliche Religion mit ihren kalten, starren, formellen Regeln.