Schuhe nach 5 Monaten kaputt - Laden nimmt sie nicht an!

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Bei Gebrauchsgütern (das sind Schuhe) hättest Du innerhalb von sechs Monaten gute Assichten auf die Gewährleistungsansprüche gehabt. Allerdings musst Du natürlich beweisen, dass Du die Schuhe noch keine sech Monate getragen hast - und das geht ohne den Kassenbeleg mit Kaufdatum natürlich nicht.

Zukünftig auch Belege für Kleidung und Schuhe sechs Monate lang aufbewahren...

In diesem Fall kannst Du keine Ansprüche mehr geltend machen...

Nein, ohne Kassenbong hast du kein Recht auf Umtausch der Ware da sich der Laden nicht sicher sein kan das du die Schue a) in dem Laden gekauft hast und b) ob noch Garantie drauf wäre da sie ja auch irgendwann abläuft

Ohne Bon müssen sie gar nichts und ich denke selbst mit Bon wird es schwer nach 5 Monaten Schuhe zurück zu geben. Wenn Schuhe abgelaufen sind, dann kauft man sich neue und bringt diese nicht zurück, so funktioniert die Wirtschaft nicht^^

Die Verkäuferin hat Recht - woher soll sie sich an dich erinnern und schriftliche Nachweise hast du nicht. Wenn du einen Zeugen mitbringen könntest, der das bestätigen kann ... aber auch da wird es schwierig werden, das wird die Geschäftsführung entscheiden müssen.


min94 
Beitragsersteller
 16.10.2013, 13:12

Hey, danke für deine Antwort :) Ja ich hatte zwar jemanden dabei aber das ist mir dann doch zu umständlich.... Trotzdem danke

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Bei Stoffschuhen ist es völlig normal, das sie nach dieser Zeit kaputt gehen.