Schützenverein WBK?
Hallo Community,
Mein letztes eingetragenes Schießen war vor genau 11 Monaten. Um eine WBK beantragen zu können, muss man 1 Jahr schießen. Ist das Jahr jetzt in einem Monat um, obwohl ich seitdem nicht mehr aktiv geschossen habe? Müsste dann halt die restlichen 17 Mal schießen nachholen. Das Schießen habe ich damals in einem anderen Schützenverein getan, und bin jetzt Mitglied in einem anderen. Ist das möglich?
PS: War damals kein Mitglied und habe Standgebühr bezahlt, jetzt aber habe ich eine Mitgliedschaft und bin aktiv.
2 Antworten
Wenn Du kein Mitglied warst, dann warst Du auch nicht in einem anerkannten Schießverband gemeldet, wie DSB oder BDS?
Falls nein, dann ist es nach meinem Wissen ohnehin nicht möglich. Du musst einerseits eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Ausübung des Schießsports erkennen lassen, andererseits aber natürlich auch beim Verband, der Dir das Bedürfnis letztlich bestätigt, wenigstens seit 12 Monaten gemeldet sein.
Jedenfalls ist das mein letzter Kenntnisstand.
Du musst in einem Zeitraum von 12 Monaten in Summe 18 mal, mindestsns aber einmal im Monat regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen sportlich schießen, damit dir ein waffenrechtliches Bedürfnis im Rahmen des WaffG anerkannt wird und das durch eine Bescheinigung des Vereines/Verbandes nachweisen.
Ergo: Einfach mal nur so hingehen und nicht aktiv Mitglied sein macht zwar bei vielen Vereinen Schießen als Gastschütze möglich, aber sichert dir halt kein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinn. Allein durch die nicht-Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein belegst du ja schon, dass du dem Schießsport eben nicht regelmäßig nachgehst.
Und da sagt dann die Waffenbehörde dann zu Recht: "was will der Knabe mit einer Schußwaffe?!" Du musst dann ja auch nach Zuteilung einer WBK regelmäßig weiter schießen, sonst wird dir die genau so flott wieder aberkannt und du musst alles wieder abgeben. Die Schützenvereine müssen sogar einen Austritt an die Waffenbehörde melden, damit dann nicht grundloser Waffenbesitz vorliegt. Dann meldet sich die Waffenbehörde bei dir und lässt dir Zeit, nachzuweisen, dass du weiterhin aktiv bist (z.B. durch eine Bescheinigung eines anderen Vereins, in den du gewechselt hast).
Dann musst du ja auch - neben dem Bedürfnis - weitere Voraussetzungen erfüllen. Zuverlässigkeit, Sachkunde und eine sicherere Aufbewahrung. Also keine relevanten Vorstrafen, eine bestandene Sachkundeprüfung (die du wohl nicht hast, sonst wüsstest du, was nötig ist, das lernt man in dem Vorbereitungskurs nämlich) und einen zertifizierten Waffentresor einer bestimmten Sicherheitsstufe.
Und wenn DAS dann alles vorliegt kannst du dir mit Befürwortung von Verein und Verband dann mal langsam Gedanken machen, was du haben willst und einen Antrag stellen. So wird ein Schuh draus.