Schülerakte bei Schulwechsel - welche Daten verbleiben an alter Schule?

1 Antwort

Die Schulakte ist vollständig an die neue Schule gegangen. Was Aufbewahrungsfristen von Klassenarbeiten angeht, bin ich jetzt etwas überfragt, das ist nämlich irgendwie überall anders. In vielen Fällen bewahrt die die Schule auch überhaupt nicht auf, sondern händigt sie dem Schüler aus. Was aber die Arbeiten angeht, da gilt klar, daß man unmittelbar nach Verkündung des Ergebnisses Einspruch erheben muß, wenn man glaubt, daß da falsch benotet wurde. Wobei ich aber nicht glaube, daß da Fehler passiert sind, wenn das über die ganze Zeit in dieser Schule so war. Ich glaube eher, daß der Schüler mit der Art des Lehrers bzw. seines Unterrichtes nicht so gut zurecht kam und daher nicht verstanden hat, was der Lehrer genau erwartet hat. Und normaler Weise besprechen die Lehrer ja mit den Schülern die Arbeiten. Und wenn das, was man geschrieben hat, der Musterlösung entspricht, hätte man es doch direkt monieren können, wenn es dafür nicht alle Punkte gegeben hat. Gerade in Mathe gibt es doch nur richtig oder falsch. Da gibt es nicht verschiedene Sichtweisen. Deshalb glaube ich nicht, daß der Schüler da falsch beurteilt wurde. Und es ist etwas ganz normales, daß man bei einem Lehrer besser ist als bei einemanderen Lehrer, selbst, wenn es sich um dasselbe Fach handelt.