Schreckschusspistole?

2 Antworten

1. Ja, sofern niemand dadurch belästigt wird.

2. Ja. Geladen und zugriffsbereit nur mit Kleinem Waffenschein. Ohne Kleinen Waffenschein nur ungeladen und nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Schießen auf eigenen Grundstück wäre okay, aber es gibt Einschränkungen. Zb wenn soch jemand gestört fühlt.

Führen, auch im Auto nur mit kl. Waffenschein oder Sachgemäß transportiert ( zb verschlossen)

Und natürlich nur, wenn die Waffe zb mit PTB zugelassen ist

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger