Scherzanruf bei MCD?

3 Antworten

Nein, keinerlei Straftatbestand, geschweige denn eine Ordnungswidrigkeit, kommt in Betracht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Man kann ja nicht wissen, dass es ein Scherzanruf gewesen ist. Und die sind in der Regel ohnehin nicht strafbar.