Ruhestörung in der Mittagszeit an Silvester?
Einen guten Abend wünsche ich,
Wir haben in unserem Haus 2 ältere Damen die sich immer ständig über etwas aufregen.
Da bald Silevster ist habe ich so meine Bedenken das die rauskommen in der Mittagszeit und sagen ich rufe die Polizei ,weil ich wahrscheinlich zu viel Silvesterböller usw. Habe und das nicht alles schaffe in der Nacht zu verballern.
Dazu kommt das es mich sehr verlockt die mal auch etwas zu nerven.
Meine Frage ist jetzt ist das erlaubt an silvester in der Mittagszeit zu böllern?
Mit freundlichem Gruß
Tim
3 Antworten
Ja, das ist es. Wenn es bei euch eine Mittagsruhe gibt, müsstest Du die aber vermutlich trotzdem beachten.
Ich würde einfach ein bisschen weiter weg gehen. Dann habt ihr hoffentlich eure Ruhe und die Nachbarinnen auch.
Wenn es nicht in eurer Gemeinde, Haus-/Hofordnung o. Ä. speziell geregelt ist, ist es erlaubt.
Aber volljährig bist du, oder? Sonst kannst du das mit der Rechtmäßigkeit nämlich knicken, weil man es natürlich unter 18 trotzdem nicht darf ;)
Das kann ich mir gut vorstellen das Sie das Infrage stellen aber ich denke mal das ich wohl mein Alter weiß und weiß auch was ich nicht oder machen darf.
Aber danke ich habe meine Antworten gefunden.
Google hilft:
Denn ohne Genehmigung darf in Deutschland nur vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geböllert werden - also für insgesamt 48 Stunden.
Aber beachte bitte, je nach Ort kann es sein das auch ein komplettes Böllerverbot gilt
Böllerverbot gibt es bei mir im Dorf nicht. Also darf man auch in der Mittagszeit böllern? Sodass die ruhestörung nicht an silvester gilt?
Mit sowas wäre ich extrem vorsichtig. Erstens ist das absolut kindisch im Verhalten, zum anderen führt das unweigerlich dazu das du absofort völlig in deren Focus bist und bei jedem Furz fällig sein wirst
Unser Verhältnis ist leider nicht mehr ganz so gut aber theoretisch darf man es also?
Am 31.12. um 0 Uhr....das heißt, dass du Mittags noch nicht böllern darfst, sondern eben erst in der Nacht. Und...wieso will man während der Mittagszeit böllern, kann ich nicht nachvollziehen.
Das ist falsch. 31.12. 0 Uhr bedeutet am Anfang des Tages. Es wurde ja geschrieben, 48 Stunden, also den kompletten 31. und kompletten 01.
Gut ok also darf man 48 Stunden durchböllern.
Nein, das auch nicht. Du musst die Nachtruhe von 30. auf 31. Dezember und von 01. auf 02. Januar beachten.
Keine Sorge es bleibt alles in seiner Rechtmäßigkeit 😁