Rückgabe von lebensmitteln

7 Antworten

Das ist nachvollziehbar und verständlich. Natürlich hätte das der Discounter aus Kullanz machen können und die Ware abschreiben aber das Unternehmen muss auch seine Rechnungen bezahlen.

Aus Kulanz darf ein Händler umtauschen oder zurücknehmen. Eine Pflicht zur Rücknahme oder Umtausch besteht allerdings nicht.

Um mal mit dem Mythos des MHD aufzuräumen:

 Das MHD gibt an, bis zu welchem Termin ein  Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein  Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein  Verfallsdatum handelt, [1] ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum

bei Essig und Öl (wie auch bei Nudeln, Reis..) ist das MHD nicht so wichtig (ist ja wohl nicht seit Jahren abgelaufen, sondern nur kurze Zeit), und die Verkäuferin hat eigentlich Recht...

benutze es selber statt zu verschenken


lukathe 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 19:43

Hab ich jetzt auch gemacht. War halt meine eigene Schuld,dass ich nicht auf das Schild geguckt hab. Für mich selbst wäre das MHD ja auch kein Problem gewesen, aber als Geschenk war es halt schon doof.

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Niemand ist verpflichtet einwandfreie Ware zurück zu nehmen, die Ware war einwandfrei, ein MHD in 2 Monaten ist kein Mangel.


lukathe 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 19:45

Das war nicht die Frage.

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Nein, dass können die nicht umtauschen... Könnte ja sein, dass du die Flasche schon geöffnet hast und Zuhause ein Gerät besitzt, mit dem du diese wieder professionell verschließen kannst. Wäre ja dann bissl schlecht... ;-D