Rückgabe Netzteil im Geschäft?

6 Antworten

Für Grafikkarten gibt es eigentlich nur 6 und 6 + 2 oder gleich 8 Pin.

Es gibt zwar 4+ 4 Pin, der ist aber für die Zusatzstromversorgung der CPU bei einigen Boards.


Silberfan  30.01.2020, 23:55

Mögliche Kombinationen sind 6+6 ,6+8 ,8+8 früher nur Single 6 oder 8 Pin. Je nach Leistung des NT und Modelles sogar Mehrfach vorhanden. als die Stecker erst so in PC Systemen einzug hielten haben wir mit Molex Adaptern auf 6 oder 8 Pin uns Beholfen :-)

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Welches Netzteil ist es denn?

Und: Es gibt kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen im Ladengeschäft. Wenn ein Händler es zurücknimmt dann aus Kulanz.

Das Netzteil arbeitet einwandfrei - nur eben nicht an deinem PC.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Früher Beruf, heute »nur« noch Hobby.

VirageXO  30.01.2020, 23:56
Es gibt kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen im Ladengeschäft.

Zum Glück haben wir ja kein Fall des Nichtgefallens.

Wenn ein Händler es zurücknimmt dann aus Kulanz.

Nein.

Das Netzteil arbeitet einwandfrei - nur eben nicht an deinem PC.

Und nur darauf kommt es an.

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Gaskutscher  31.01.2020, 00:12
@VirageXO
So ein Quatsch. Wenn der Mitarbeiter versichert hat, dass es sich für eine bestimmte Verwendung eignet....

Und das beweist du jetzt mal. ;)

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VirageXO  31.01.2020, 00:15
@Gaskutscher

Ob der Fragesteller das beweisen kann oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Was ich aber beurteilen kann ist, dass deine Antwort hier einfach unzutreffend ist.

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Gaskutscher  31.01.2020, 00:17
@VirageXO
Ob der Fragesteller das beweisen kann oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Und damit hebelst du dich selbst aus und führst das hier ad absurdum:

Was ich aber beurteilen kann ist, dass deine Antwort hier einfach unzutreffend ist.

Danke für deine Einsicht das du Unfug geschrieben hast. Gerne wieder. ;)

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VirageXO  31.01.2020, 00:22
@Gaskutscher
Und damit hebelst du dich selbst aus und führst das hier ad absurdum:
Was ich aber beurteilen kann ist, dass deine Antwort hier einfach unzutreffend ist.

Tut mir ja wirklich leid, wenn du's nicht begreifen kannst oder willst. Wenn der Fragesteller nach seinen Rechten fragt und du völlig belanglosen Kram über "Nichtgefallen" schreibst, dann liegst du nunmal kolossal daneben.

Ob der Fragesteller hier irgendwelche Unterlagen, Zeugen oder sonstwas hat, kannst du nicht beurteilen, kann ich nicht beurteilen, kann nur der Fragesteller beurteilen.

Deine freiwillig übernommene Aufgabe ist, die Rechtslage anhand der Schilderungen vom Fragesteller zu prüfen. Anschließend kann man sich über die Beweisprobleme unterhalten. Grundlagen des Zivilprozessrechts.

Leider hast du schon auf erster Stufe danebengelegen.

Danke für deine Einsicht das du Unfug geschrieben hast. Gerne wieder. ;)

Ich gebe dir natürlich gern Nachhilfe in Sachen Recht. Gern geschehen.

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Gaskutscher  31.01.2020, 00:26
@VirageXO
Ich gebe dir natürlich gern Nachhilfe in Sachen Recht. Gern geschehen.

Lass es einfach. Du bist weder täglich damit konfrontiert noch hast du einen Plan von dem was du als "Recht" bezeichnest.

Mal kurz Nachhilfe für dich und damit du keinen Blödsinn mehr als "Recht" bezeichnest:

1.1 Käufe im Ladengeschäft

Um eines vorweg zu nehmen: Nein - es besteht kein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht! Hat der Verbraucher seine Ware herkömmlich im Laden gekauft und ist die Ware nicht mangelhaft, dann steht ihm laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kein gesetzliches Rückgaberecht zu.

Einige Verkäufer räumen ihren Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings freiwillig vertragliche Rückgaberechte ein. Hierbei gilt es aber die Bedingungen vorab genau zu lesen, denn den Inhalt eines freiwillig gewährten Rückgaberechts kann der Verkäufer frei bestimmen. Die Auswirkungen solcher Einschränkungen werden Verbrauchern oftmals erst im Nachhinein deutlich. [...]

https://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/aktuelles_thema/monatsthema_201205_Rueckgaberechte.html

Wenn der Käufer nicht nachweisen kann das er einen Fehlkauf aufgrund falscher Beratung getätigt hat - was im oben genannten Beispiel der Fall ist und sogar von dir bestätigt wurde :D - gibt es kein "Recht auf Rückgabe". Punkt.

Sachmangel liegt keiner vor. Zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Rechtsmangel liegt auch keiner vor. Zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__435.html

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VirageXO  31.01.2020, 00:30
@Gaskutscher

Machen wir's kurz:

Sachmangel liegt keiner vor. Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, [...]

Wir haben eine Beschaffenheitsvereinbarung und damit eine mangelhafte Sache nach dem subjektiven Fehlerbegriff.

Setzen, 6.

Wenn der Käufer nicht nachweisen kann das er einen Fehlkauf aufgrund falscher Beratung getätigt hat - was im oben genannten Beispiel der Fall ist und sogar von dir bestätigt wurde

Erstmal muss die Gegenseite bestreiten, § 138 III ZPO.

Setzen, 6.

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chichi787  30.01.2020, 23:44

So ein Quatsch. Wenn der Mitarbeiter versichert hat, dass es sich für eine bestimmte Verwendung eignet....

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Ich fragte ob dieses meine ex 5700 xt betreiben kann. Er sagte ja, 

Vorausgesetzt du kannst das beweisen: Du hast Anspruch auf Lieferung eines passenden Netzteils gegen Rückgabe des bereits gekauften Netzteils.

Wenn die kein entsprechendes Teil haben und auch nicht beschaffen wollen, bekommst du dein Geld zurück.

Wenn der Händler nett ist, dann ja. Ansonsten er sich querstellt, dann nur, wenn du seine Aussage irgendwie beweisen kannst.

Um welches Netzteil handelt es sich denn? Und wie sieht die restliche Hardware aus?