Hallo allerseits!
Angenommen, folgendes Szenario wäre der Fall:
Ich bewerbe mich für das Wintersemester an den Universitäten X und Y jeweils für einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Beide Universitäten nehmen mich an. Ich immatrikuliere mich dann allerdings in keiner von beiden.
Nun meine Fragen:
1) Muss ich begründen, weshalb ich mich zwar beworben habe, aber mich letztlich nirgends immatrikuliere?
2) Kommunizieren die Universitäten untereinander? Weiß Uni X, dass ich mich auch an Uni Y beworben habe, und dass ich mich trotz Zulassungen weder bei X noch bei Y letzten Endes eingeschrieben habe?
3) Schließlich erscheint es der Uni eventuell als ziemlich merkwürdig und fragwürdig, weshalb ich mich trotz erfolgter Zulassung gegen eine Immatrikulation entscheide. Oder ist den Universitäten das etwa "egal"?
Wie sieht es aus, wenn ich mich nun im nächsten Semester wieder bewerbe?
Werde ich dann nachteilig "behandelt" bzw. gar nicht mehr angenommen, weil es so scheint, als nähme ich die Aufnahme nicht ernst?
(Ich bitte Euch, fragt nicht nach den Gründen für dieses eventuelle Szenario.. Diese sind privater Natur und zweitrangig.)
Ich danke Euch vielmals für Eure Infos und Erfahrungsberichte hierzu!
Beste Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hätte noch eine Frage bitte : Wenn ein Bewerber den Studienplatz zurückgibt, dann bekommt den Platz ein anderer Bewerber. Meine Frage ist : Wenn man sich im 1.Fachsemester ca. eine Woche nach Anfang des Semesters exmatrikuliert, dann bekommt den Platz ein anderer Bewerber auch?