Rubbellos beschädigt was ruhen (Lotto)?

2 Antworten

Nichts, das Los ist nun zerstört, wenn es ein Gewinn ist, kann dieser nicht mehr geltend gemacht werden.

Das was der Lottoladen aufrubbeln und scannen muss darf nicht beschädigt sein, denn dort scant der Laden das Los und kann den Gewinn automatisch einlesen und auszahlen.