Reisepass?
unszwar fliege ich am 06 April bis 09 April nach Paris und das Problem ist ich mach mir Sorgen, denn ich habe einen kasastanichen Reisepass und der läuft Ende Mai ab und mein frage ist, ist das ein Problem bei der Einreise dann? Ich fliege mit easyjet nach Paris und gebe es ein Problem wenn es nur 1 Monat noch gültig ist?
3 Antworten
Hallo,
gehe ich recht in der Annahme, dass du einen Aufenthaltstitel in Deutschland (oder auch in Österreich) hast und auch aus einem dieser Länder deine Reise startest?
Dann gilt aus meiner Sicht das Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates. Dafür dürfte das Ausweisdokument, sofern es kein vorläufiger Ausweis ist, theoretisch sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Dies würde hier sehr wahrscheinlich aber damit in Konflikt stehen, dass der Fragesteller sehr wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis hat, die wiederum nur mit einem gültigen Pass Gültigkeit hat, also nicht abgelaufen sein sollte. Demnach ist ein gültiger Pass in Verbindung mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Staat ausreichend.
Wenn du wirklich sicher sein willst, kontaktiere die französische Botschaft.
LG, Chris
Wenn du kein Visum brauchst, reicht der Pass, solange er gültig ist.
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein. Und Sätze beginnt man nicht mit "und zwar".
Das ist doch völlig egal wie man anfängt bist du mein Lehrer?😂
Ist es wichtig, wer Deine Fehler aufzeigt? 12.000 Jahre lang war es üblich, dass Kinder vom Wissen der Älteren profitierten. Du scheinst mit dieser Tradition brechen zu wollen. Offenbar nicht bemerkend, dass du dir selbst schadest.
Du bist der Meinung, andere belehren zu müssen für die Art, wie sie schreiben... schreibst dann aber selbst inhaltlichen Mumpitz, oder zumindest etwas, was stark bezweifelt werden sollte, weil ohne Nachweis und inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Wie kommst du denn darauf, dass Reisedokumente 6 Monate gültig sein müssten? Das mag für einige Länder stimmen... ob es hier korrekt ist möchte ich stark bezweifeln.
Sofern der Fragesteller aus einem anderen Staat anreist, der das Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet hat - wovon ich stark ausgehe, darf das Ausweisdokument, sofern es kein Vorläufiger Pass ist, theoretisch sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein.
Dies würde hier sehr wahrscheinlich aber damit in Konflikt stehen, dass der Fragesteller sehr wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis hat, die wiederum nur mit einem gültigen Pass Gültigkeit hat, also nicht abgelaufen sein sollte.
Nur zu. Wenn man dann am Flughafen steht, und nicht ins Flugzeug kommt, wird die Lektion schmerzlich gelernt. Ich sehe das jeden Tag in meinem Job, aber hey, so mancher möchte eben germ die Erfahrung machen, gell?
Nochmals... WOHER Nimmst du die Info, dass Reisedokumente 6 Monate gültig sein müssten? Das ist so pauschal gesagt, einfach vollkommener Schwachsinn.
Welcher Job sollte dass wohl sein? Der eines 98-jährigen Humoristen?
Ich weis garnicht ob mein ein Visum braucht ich denke nicht für frankreich