Recht auf Aufschaltung einer eigenen öffentlichen IPv4?

2 Antworten

Der Konsens ist der, dass dieses nicht so sei.

So sehe ich das auch. Schau einfach mal in den Vertrag. Was ist mit dem Provider vereinbart? Wahrscheinlich nicht mehr und nicht weniger als ein Internetzugang. Ob der nun über IPv4 oder über IPv6 realisiert wird, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Also liegt die Entscheidung bei Provider. Und wenn er die den Zugang per Brieftaube realisiert, ist es auch in Ordnung, sofern die zugesagte Datenrate eingehalten wird.

Sei es so, dass ich selbst die IPv4 Adresse kaufe/lease: Muss der Anbieter diese auf Verlangen aufschalten?

Der Anbieter kann nur die IPv4-Adresse "aufschalten", die er Dir zur Verfügung stellt. Wenn Du selbst, wie auch immer, eine IP-Adresse anderweitig "besorgst", erfordert das Deinerseits eine AS-Nummer, die Du Dir zuweisen lassen musst und andererseits ein BGP-Routing mit dem Provider. Das bedeutet, dass Du beim Provider einen passenden Tarif buchen musst, der das BGP-Routing inkludiert.


norseman 
Beitragsersteller
 31.08.2022, 08:03

Du magst recht haben, dass das ein gewisser Aufwand ist. Die anderen Glasfaserprovider im Kreis erlauben und machen das aber sehr wohl ohne große Diskussion und auch ohne große Extrakosten.

Der Provider, um den es hier geht und der in einigen Orten Monopolist ist, weil die Verantwortlichen im Kreis bei der Ausschreibung ihr Gehirn nicht von Dauerschlaf auf Minimaldenken umgestellt haben, stellt schon mal gar nicht die vollständigen Informationen zur Verfügung und weigerte sich - wie gesagt auf Anfrage - (dynamisch) öffentliche IPv4 Adressen zuzuweisen. An dieser Monopolstellung wird sich auch nichts ändern, weil eben dieses Glasfasernetz nicht gefördert wurde und die Mitbewerber somit auch kein Anrecht haben, sich nach 2 Jahren auf das Netz aufzuschalten.

Nach der Infoveranstaltung nun, hat sich das allerdings geändert und demjenigen, der nun tatsächlich eine öffentliche IPv4 Adresse braucht (Ich schätze mal von den Anwesenden 1%), wurde eine solche für einmalig ~20 Euro zugesagt.

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franzhartwig  31.08.2022, 22:39
@norseman
Du magst recht haben, dass das ein gewisser Aufwand ist. Die anderen Glasfaserprovider im Kreis erlauben und machen das aber sehr wohl ohne große Diskussion und auch ohne große Extrakosten.

Dann wechsle doch dorthin. Wo ist das Problem? Es geht ja in der Frage nicht darum, ob "andere" das machen, sondern ob Du einen Anspruch darauf hast. Daraus, dass "andere" den Kunden eine IPv4-Adresse zuweisen, ergibt sich kein Rechtsanspruch für Dich.

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norseman 
Beitragsersteller
 01.09.2022, 08:02
@franzhartwig

Es ist wohl eher die Frage, wo dein Problem ist...

Scheinbar scheinst du des Lesens nicht so mächtig zu sein. Es liegt hier im Ort eine Monopolstellung bzgl. der Glasfaseranbindung vor. Falls Du nicht weißt, was das bedeutet, dann empfehle ich ein Lexikon.

Will man hier Glasfaser haben, dann kann man weder einen der anderen ISP, die im Kreis ausbauen, auswählen noch zu einem anderen ISP wechseln.

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Also ein verbindliches Menschenrecht auf öffentliche IPv4 Adresse gibt es sicherlich nicht.
Es liegt also an deiner Vertragsgestaltung mit dem ISP ob du eine eigene bekommst, oder nur etwas internes das funktioniert.

Wenn dir das wichtig ist, solltest du das vor Vertragsabschluss sicherstellen und dir ggf. zusichern lassen.
Wenn du erst während des laufendes Vertrages merkst das dir das wichtig ist.... bleibt es dir wohl immer möglich in neue Verhandlungen zu gehen.

"öffentliche" IPv4 Adressen sind eben endlos und die freien Blöcke an ungenutzten Adressen sind schon seit Jahren selten, falls es sie überhaupt noch gibt.


norseman 
Beitragsersteller
 29.08.2022, 15:37

Es geht hauptsächlich um IPv4 Adressen, die entweder schon im Besitz der jeweiligen ITler sind oder von diesen gekauft oder geleased werden. Diese Adressen sollen dem ISP zur Aufschaltung zur Verfügung gestellt werden. Im Internet ist zu lesen, dass viele ISP dieses auch (auf Anfrage) machen.

Dieser neue ISP nun hat sich bereits negativ dazu geäußert. Und da es der einzige Anbieter ist, hilft da auch keine Verhandlung, es sei denn, er müsse dieses rechtlich tun. Und genau danach habe ich gefragt.

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