Rausgeschmissen von zuhause was soll ich machen?

7 Antworten

Hi,

deine Eltern sind bis zum 25. Lebensjahr für dich Unterhaltspflichtig.
Dein erster Gang jetzt ist zurück zu deinen Eltern, sprich mit Ihnen.

Falls Sie immer noch sagen das du gehen sollst, mach Sie darauf aufmerksam das sie bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind.

Bringt das auch nichts gehst du sofort zum Jobcenter, schilderst deine Situation.
Lass dich nicht abwimmeln, du willst sofort am selben Tag ein Termin mit einem Sachbearbeiter der für die "U25" zuständig ist. Die wissen dann was gemeint ist.
Bei dem Sachbearbeiter angekommen schilderst du nochmal deine Situation und dieser Begleitet dich durch die Situation.

Ich kenne deine Familienverhältnisse nicht, deswegen ist es schwer von hier aus genau zu sagen was machbar ist und was nicht.

LG


Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:14

Eltern sind nur bis zum 18.ten Lebensjahr unterhaltspflichtig, ab dann nur noch wenn das Kind sich in Schule, Studium, Ausbildung befindet bzw. sich in kurzfristiger Überbrückung hierzu befindet.

Auch in diesem Unterhaltsfall sind besondere MItwirkungspflichten des Kindes zu beachten, Einkünfte des Kindes sind einzurechnen.

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h4xxz  12.12.2018, 17:27
@Ursusmaritimus

Jein, angenommen er geht zum Jobcenter, stellt einen Antrag auf Grundsicherung dann wird geprüft warum.
Er bekommt Grundsicherung aber ohne eine Wohnung anzurechnen da er ja noch offiziell zuhause Wohnt.
Sagt er dann das seine Eltern Ihn rausgeschmissen haben wird geprüft warum.
Ist es für eine Seite unzumutbar das diese weiterhin zusammen wohnen geht das ganze bis zum 25. Lebensjahr über die sog. Jugendhilfe an die er sich auch noch wenden kann.

Angenommen besagte Jugendhilfe nimmt sich seiner an und er bekommt eine Wohnung, einen Betreuer und sucht eine Ausbildung / Arbeit muss in dieser Zeit auch Unterhalt gezahlt werden.
Haben die Eltern ein zu geringes einkommen zahlt Vater Staat, also wir.

Das ist mein aktueller stand, verzeih mir wenn sich was geändert hat :)

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Ursusmaritimus  12.12.2018, 19:57
@h4xxz

Nein, du hast recht!

Den Unterhaltsanspruch (wenn in Schule, Ausbildung) habe ich nie in Abrede gestellt.

Aber die Eltern können nicht zwangsverpflichtet werden das widerborstige (erwachsene) Kind in "Pflege" zu nehmen. Wenn die Eltern die Aussage treffen das ein Zusammenleben nicht möglich ist kann kein Amt in Deutschland das Zusammenleben erzwingen.

Das hier unter Umständen die Gesellschaft in die Tasche greift ist auch eine zutreffende Aussage. Hier bin ich allerdings (als Teil der Gesellschaft) dazu bereit wenn hierdurch das "Kind" die Regen der Erwachsenen erlernt und mitspielt.

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Du musst zum Jobcenter und dich dort arbeitssuchend melden. Wenn du noch keine Ausbildung oder Lehre gemacht hast, müssen dich deine Eltern sogar im Notfall noch bis 25 entweder wieder aufnehmen oder dich finanziell unterstützen.


mango11 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 17:03

Bin Arbeistsuchend und Ausbildung suchend gemeldet, danke bin dann morgen im arbeitsamt und cobcenter ist bei uns zum glück gleich nebeneinander.

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DieGans  12.12.2018, 17:16

ok, da du bisher zuhause gewohnt hast, müssen dich deine Eltern wieder aufnehmen. Du darfst dir sogar erst ab 25 eine eigene Wohnung nehmen, wenn du vorher zuhause gewohnt hast, denn du zählst zur Bedarfsgemeinschaft. Nur bei wirklich schwerwiegenden Fällen, in denen ein Zusammenleben unzumutbar wird, kannst du ausziehen.

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Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:18
@DieGans

Bedarfsgemeinschaft gibt es nur bei Hartz4, wenn die Eltern ihr Geld verdienen gibt es keine "Bedarfsgemeinschaft"

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Wende Dich ans Jobcenter. Rauswurf ist ein wichtiger Grund dafür, dass Du Geld bekommst. 

Dann solltest du Arbeitsamt und Jobcenter besuchen.

Wie rausgeschmissen? UU kannst du dich von der Polizei zurück bringen lassen.


Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:08

Eher nicht......

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Kerosine  12.12.2018, 17:09
@Ursusmaritimus

Unter Umständen. Wenn es Knall auf Fall ging und er/ sie dort eigentlich noch gemeldet ist.

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Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:11
@Kerosine

Es gibt keine Verpflichtung für Eltern die überreife Leibesfrucht bei Lagerfäule durchzufüttern.

Diese Geschichte hat mit absoluter Sicherheit ein sehr langes Vorspiel!

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Kerosine  12.12.2018, 17:15
@Ursusmaritimus

Du, diese Diskussion bin ich echt Leit, sorry. (Nicht an dich gerichtet, aber ich hatte sie hier so oft). Auch ohne Mietvertrag hast du an deinem gemeldeten Hauptwohnsitz das Anrecht auf eine angemessene Ziehfrist, normal 2 Wochen.

Irgendwie scheint das Thema die Emozionen hochzubringen mit erwachsenen Kindern, Keine Ahnung, vlt versteh ichs falls ich mal selbst welche hab. Für ein neutraleres Beispiel: Stell dir vor die Freundin lebt schon einige Jahre in deiner Wohnnung, aber nur du bist im Mietvertrag. Die kannst du dann auch nicht einfach von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen.

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Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:17
@Kerosine

Ich verweise auf meinen letzten Absatz, wir kennen nicht alle Parameter!

Aber ich kenne keine Eltern die sich diesen Schritt leicht gemacht haben, da geht sehr viel in einem vor bis man solche wege geht......

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Kerosine  12.12.2018, 17:18
@Ursusmaritimus

Hab mich auch nicht auf die Familiendynamik bezogen, nur auf die Rechtslage😉

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Ursusmaritimus  12.12.2018, 17:20
@Kerosine

Richtig,

aber über die Vorgeschichte wie es zu dem Rauswurf kam schreibt der Fragesteller nichts, aber kannst du dir vorstellen das die Eltern ohne Warnschüsse, Termine und Drohungen ihr Kind im Dezember vor die Türe stellen?

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Kerosine  12.12.2018, 17:21
@Ursusmaritimus

Deshalb, ja, "unter Umständen"😂

Vorstellen kann ichs mir, geben tuts das sicher auch, aber wir wissens halt nicht.

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mango11 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 17:15

Ich habe seid den 24.04 einen Antrag für das Arbeitslosengeld gemacht und habe bis heute kein Cent bekommen, Anträge alle ausgefüllt stempeln Unterschriften Lohnabrechnungen vorhanden.

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mango11 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 17:19
@Kerosine

Zu viel Streit und das wird ins Auge gehen wenn es so weiter geht. Du vielleicht eine Ahnung wie man Erstausstattung bekommt?

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