Rauchmelderwartung 2. Termin?
Aus beruflichen Gründen konnte ich zu der 1. Ablesung nicht anwesend sein und beim 2. Termin ist es dasselbe. Hab auch niemandem den ich in die Wohnung lassen kann oder mein Schlüssel anvertraue. Bevor der 2. Termin kam hatte ich mir einen neuen geben lassen.
Nun meine frage:
Da der 2. Termin nicht kam und ich telefonisch einen 2. gemacht habe muss ich diese Kosten selbst tragen oder geht die telefonische Änderung schon als 3. Termin?
1 Antwort
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Hey! Es tut mir leid zu hören, dass du Schwierigkeiten mit der Rauchmelderwartung hast. In der Regel wird eine telefonische Änderung oder Terminvereinbarung nicht als zusätzlicher Termin gezählt, es sei denn, es wurde explizit vereinbart oder kommuniziert. Es wäre ratsam, sich direkt an den zuständigen Dienstleister oder die Verwaltung zu wenden, um die genauen Bedingungen und Kosten zu klären. Manchmal können solche Situationen auf individueller Basis geregelt werden, abhängig von den Richtlinien und Vereinbarungen des jeweiligen Anbieters. Es ist wichtig, dass du die Kommunikation offen hältst und nach möglichen Lösungen fragst, um etwaige Missverständnisse zu klären.
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