Putz fällt von Decke?

10 Antworten

Nach 10 - 15 Jahren kann man niemanden mehr belangen. Strafrechtlich relevant wäre das Ganze sowieso nicht.

Das hatten wir auch schon mal, in einer älteren Mietwohnung. Wir waren echt froh, daß zum Glück niemand drunter war.

Anzeige würde ich als ziemlich sinnlos ansehen. Gewärleistung dürfte auch schon abgelaufen sein (diese beiden Sätze ohne Gewähr)

Wichtiger wäre, was jetzt machen?

Unser Vermieter hat ,um Geld zu sparen, direkt unter der Decke eine Zwischendecke eingezogen, Ging schnell, und der nächste Putzabsturz kam dann nicht bis unten.

d.h. dieses Haus ist evtl. baufällig ... wer weiß, was man noch finden kann -> Vermieter / Eigentümer ist verantwortlich ... ggf. kann man als Vermieter / Eigentümer den Vorbesitzer verklagen

-> vorsorglich nach anderer Wohnung umsehen 

Kann man das Anzeigen? Das wäre das mindeste was wir tun wollen. Wenn das über dem Bett passiert...

Das wäre dann Gefährdung von Menschenleben oder zumindest Gesundheit welches man anzeigen kann


Gondlerbend71 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 18:51

Wir sind Eigentümer von unserer Wohnung. Das Haus ist nicht wirklich alt. 

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Es klingt als ob ihr eine Eigentumswohnung hättet , genau wie eure Nachbarn. Das einzige was ihr tun könnt ist die Baufirma oder den Bauherren von den ihr eure Wohnung gekauft habt ,auf zu vordern den Schaden zu beheben. Ob ihr nach 10-15 Jahren noch ein Recht auf Behebung des Schadens habt kann euch nur ein Anwalt für Baurecht sagen.
Am besten alle Wohnungsbesitzer tun sich zusammen um Kosten für Anwalt oder Handwerk zu sparen.

Anzeigen? Doch besser nicht bei der Bauaufsicht. Die macht dann Dir als dem Eigentümer den Ärger.

Ansonsten aber interessiert sich niemand dafür. Es ist eben "nichts" passiert. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.