Pups Unterdrücken, Teilwaschung gültig?

3 Antworten

Alles Lob gebührt Allah.

Es wird überliefert, dass 'Aa'ishah sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagen:

"Es wird nicht gebetet, wenn das Essen fertig ist oder wenn man versucht, sich davon abzuhalten, eines der beiden Dinge zu tun, die wudoo' unterbrechen (d.h. Urinieren und Stuhlgang)." [Überliefert von Muslim.] 

Shaykh Muhammad al-Saalih al-'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein) wurde gefragt: 

Wenn das Abendessen fertig ist und jemand essen möchte, sollte er dann mit dem Essen beginnen, auch wenn die Gebetszeit zu Ende ist? 
Er antwortete: 
Dies ist ein Bereich, in dem sich die Gelehrten nicht einig sind. Einige von ihnen sagten, dass das Gebet verschoben werden sollte, wenn der Geist durch Gedanken an das Essen und Trinken etc. abgelenkt wird, auch wenn die Gebetszeit endet. 
Die Mehrheit der Gelehrten war jedoch der Meinung, dass das Vorhandensein fertiger Speisen kein Grund ist, das Gebet zu verschieben. Das gilt vielmehr, wenn das Essen fertig ist und das Gebet in der Gemeinde verrichtet werden soll, d.h. ein Mann ist vom Gebet in der Gemeinde befreit, wenn das Essen fertig ist und er es essen möchte. Er sollte also erst essen und dann in die Moschee gehen, und wenn er die Gemeinde einholt, ist das in Ordnung, denn sonst gibt es keinen Grund, ihn zu tadeln.  
Aber das sollte nicht zur Gewohnheit werden, dass er sein Essen erst zur Zeit des Gebets zubereitet, denn das bedeutet, dass er entschlossen ist, nicht in der Gemeinde zu beten. Wenn das aber zufällig passiert, dann ist es entschuldigt, dass er nicht in der Gemeinde betet, und er darf essen, bis er satt ist, denn wenn er nur einen oder zwei Bissen isst, kann er noch hungriger auf das Essen werden. 
Das ist etwas anderes als die Situation eines Mannes, der verhungert, wenn er haraamisches Essen wie totes Fleisch findet. Sollen wir sagen, dass du, wenn du nichts anderes als totes Fleisch finden kannst und befürchtest, dass du sterben oder Schaden erleiden könntest, von dem toten Fleisch essen sollst, bis du satt bist, oder sollen wir sagen, dass du nur so viel essen sollst, wie nötig ist? Wir sagen ihm, dass er nur so viel essen soll, wie nötig ist, und wenn zwei Bissen ausreichen, dann iss keinen dritten. 
Kann diese Regel für das Essen auch auf andere Dinge angewandt werden, die einen Menschen stören, z. B. wenn er urinieren, Stuhlgang oder Blähungen haben muss? 
Die Antwort lautet: Ja, diese Regel gilt auch in diesen Fällen. In Saheeh Muslim wird überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Es wird nicht gebetet, wenn das Essen fertig ist oder wenn man versucht, sich davon abzuhalten, eines der beiden Dinge zu tun, die das Wudoo' unterbrechen (d. h. Urinieren und Stuhlgang)"
- Das bedeutet Urinieren oder Stuhlgang, und das Brechen der Luft ist mit diesen beiden Dingen verwandt.
Das Grundprinzip ist, dass alles, was einen Menschen ablenkt und davon abhält, sich auf das Gebet zu konzentrieren, oder alles, was ihn beunruhigen könnte, erledigt werden sollte, bevor er mit dem Gebet beginnt.  
Das lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Essenz und der Geist des Gebets ist die richtige Konzentration des Herzens und des Geistes, daher hat der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) uns gesagt, dass wir alles loswerden sollen, was uns daran hindern könnte, bevor wir mit dem Gebet beginnen. 

Fataawa al-Shaykh Ibn 'Uthaymeen, 13. Frage Nr. 588. 

Der Shaykh wurde auch gefragt: 

Wenn eine Person urinieren muss, aber befürchtet, dass sie das Gebet in der Gemeinde verpasst, wenn sie sich erleichtert, sollte sie dann beten, während sie sich erleichtert, um sicher zu sein, dass sie mit der Gemeinde betet, oder sollte sie sich erleichtern, auch wenn sie dadurch das Gemeindegebet verpasst? 
Er antwortete: 
Er sollte sich erleichtern und wudoo' machen, auch wenn er das Gebet in der Gemeinde verpasst, denn das ist eine gültige Entschuldigung. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Es wird nicht gebetet, wenn das Essen fertig ist oder wenn man versucht, sich davon abzuhalten, eines der beiden Dinge zu tun, die das Wudoo' unterbrechen (d.h. Urinieren und Stuhlgang)."

Fataawa al-Shaykh Ibn 'Uthaymeen, 13, Frage, 589

Es ist nicht erlaubt, mit dem Gebet zu beginnen, wenn man dem Harndrang widersteht, denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Ihr sollt nicht beten, wenn das Essen fertig ist oder wenn ihr dem Drang zu urinieren oder zu defäkieren widersteht." (Überliefert von Muslim in seinem Saheeh). Der Grund dafür - und Allah weiß es am besten - ist, dass dies eine Person daran hindert, die notwendige Geistesgegenwart und Demut beim Gebet zu haben. Wenn eine Person jedoch in diesem Zustand betet, ist ihr Gebet gültig, auch wenn es aufgrund des zitierten Hadith etwas mangelhaft und unvollkommen ist; sie muss es nicht wiederholen. Wenn du aber mit dem Gebet beginnst, wenn du dem Drang zu urinieren oder zu defäkieren nicht widerstehen kannst, und du dieses Bedürfnis während des Gebets verspürst, dann ist das Gebet gültig und es ist nichts makrooh darin, solange dieses Bedürfnis dich nicht daran hindert, das Gebet zu vollenden.

Und Allaah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/20958 und islamqa.info/en/answers/8603]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Das Problem ist ja auch, das immer Luft entweichen kann, auch wenn kein drang dahinter steckt. Das merkt man hin und wieder nicht mal.

Sollte man nicht machen. Lieber wudu nochmal neu machen (es ist übrigens Sunnah vor jedem Gebet nochmal sein Wudu zu verrichten ;) )