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Er sagt ja selber das ist verboten weil das ist Erschleichung von Leistungen und das ist dem StGB geregelt.

Außerdem funktioniert das nicht weil die Einlieferung sozusagen im falschen Briefzentrum passiert.

...muss man Strafe zahlen?

Das sagt die Post dazu:

"...wenn der Absender nachweislich das Porto nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Porto ein erhöhtes Einziehungsentgelt (z.Zt. 50 €) für die innerbetrieblichen, erhöhten Bearbeitungskosten erhoben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrungen

Natürlich funktioniert das nicht. Der Herr ist Komiker.