polizei und mein paket?

2 Antworten

Grundsätzlich ist das Paket ein mitgeführter Gegenstand und darf durchsucht werden. Sonst könnte jeder Bombenleger so seine Tat ausüben oder jemand Waffen tarnen.

Bei begründetem Verdacht meiner Meinung nach Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.