PC Haftung?

4 Antworten

Dass er das Ding "auseinandergebaut" hat ist schon ziemlich verdächtig.

Gerade deswegen am besten darauf beharren, nichts zurückzunehmen etc.

Schwierig, wenn du rechtlich korrekt mit Ausschluss jeder Produkthaftung und Gewährleistung von privat verkauft hast, kann er dir erstmal nicht so viel. Allerdings bist du auch in der Pflicht das Teil so zu verpacken, dass es heil ankommen kann und nicht jeder PC ist ohne Transportsicherung für den Paketversand geeignet.

Aber er dürfte Probleme haben erfolgreich zu belegen, dass du was falsch gemacht hast. Selbst PayPal winkt das nicht einfach so durch, die wollen dann gern mal eine Sachverständigenprüfung und die lohnt sich nicht bei nem PC.

Sauber wäre gewesen ihn aus Kulanz zurück zu nehmen, aber nur bis zu dem Punkt wo er angefangen hat daran rumzubasteln. Spätestens dann ist nicht mehr nachvollziehbar, ob er erst was kaputt gemacht hat.

Wenn ihr euch einigen könnt, würde ich sagen 50:50 wäre fair, dann haben halt beide Pech gehabt.

Die Beweislage ist schwierig da das System der neue Eigentümer bereits auseinandergenommen hat. Da man nie weis wie er "Pfleglich2 mit den Komponenten umgegangen ist ,kann man auch nicht Nachweisen das bei Demontage weiterer Schaden entstanden sein könnte. Nachweisen kann man evtl. das bei Ankunft der PC einen fehler haben könnte der durch den Transport entstanden ist. Dann mpsste der Versand dafür geradestehen je nachdem wie man den PC versendet hat.

Gesetzlich muss jeder Privat Verkäufer aber eine Sachmängelhaftung von 12 Monaten auf die Gebrauchtwaren geben.

https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=3615&Media.Object.ObjectType=full

Zitat aus der Quelle :

Auch beim Verkauf gebrauchter Ware haftet der Händler für Mängel. Für das Vorlie-

gen eines Mangels ist der Kunde beweispflichtig. Die Sache ist frei von Mängeln,

wenn diese bei Übergabe an den Käufer die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit

aufweist. Dabei werden bei Gebrauchtwaren die üblichen Gebrauchsspuren berück-

sichtigt. Als Vergleichsmaßstab für das Vorliegen eines Mangels bei gebrauchten

Sachen wird also nicht ein neuer Artikel herangezogen, sondern der üblicher-

weise bestehende Zustand bei einem entsprechend gebrauchten Gegenstand

gleicher Art. Hat der Kunde bei Vertragsschluss Kenntnis von einem Mangel, ist ei-

ne Haftung des Verkäufers diesbezüglich ausgeschlossen.

Soweit die Gesetzliche Lage in der du bist.

Dazu kommt

§ 437 BGB

§ 439  BGB

Wenn Nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 oder nach § 441 die Vertragslage nicht erfüllt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SpyderHD  17.11.2022, 11:08

Sachmängelhaftung kann man auch ausschließen.

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Wenn sein Kollege dran gebastelt hat, würde ich nicht haften.