Mieter A bekommt mündliche Zusage vom Vermieter, dass dieser einer PKW-Stellplatz im Hof zum Mietbeginn bekommt.
Parksituation:
6 Parteien / 5 Autos passen auf den Hof
Der Vermieter kennt die Situation und verwies darauf hin, sich mit den Mietparteien zu verständigen.
Im Mietvertrag wurde dieser Stellplatz wohl nicht eingetragen. Jedoch steht in der 1zu1 passenden Ausschreibung der Wohnung folgendes:
Obige Wohnung besteht aus zwei Zimmern, mit Wohnküche, Diele, Bad und Balkon, sowie Kellerraum und PKW-Stellplatz im Hof
Kaltmiete = X
Betriebs-/Nebenkosten = X
Gesamtmiete = X
Nach ca einem Jahr ist eine Mietpartei ausgezogen, ergo ist der Parkplatz frei und Mieter A wollte diesen nutzen..
Nun zieht Mieter B in die freie Wohnung ein und im Mietvertrag wurde der freie Parkplatz zugewiesen.
Wer bekommt den Parkplatz jetzt?