Organisatorische Sachen nach Auszug klären?
Meine Freundin steckt in einer ziemlichen Zwickmühle.
Seit Oktober 2021 wohnte ihr Partner bei ihr, er war an ihrer Adresse gemeldet und hatte auch seine Sachen dort. Vor 3 Wochen hat er sich von jetzt auf gleich getrennt und ist zu Freunden gefahren. Anfangs war nur von Auszeit die Rede, mittlerweile sind sie getrennt. Nun als er fuhr, hat er lediglich eine Reisetasche mitgenommen. Die anderen Sachen sind alle noch bei ihr. Die beiden sind nicht verheiratet und es gibt keinen Mietvertrag.
Seit ein paar Tagen meldet er sich gar nicht mehr, er ließt die Nachrichten aber er trifft keine Entscheidung bezüglich der Sachen (Bekleidung, Möbel).
Desweiteren steht sein Name an der Haustür.
Meine Freundin möchte abschließen, ist sich aber unsicher, ob sie die Sachen einfach einpacken darf und den Namen von der Haustür entfernen darf?
Für eure Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Mit dem Namen an der Tür gibt es ein Problem. Er hat ja die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, zudem hat sie die Adresse von einem befreundeten Paar, wo er sich gerade aufhält und wo sie ein paar Mal Briefe hingeschickt hat. Ich weiß, dass sie das am besten nicht gemacht hätte. Aber wie kann da eine Klärung herbei geführt werden?
1 Antwort
Die Sachen werden eingepackt und trocken eingelagert und der Name kommt ab vom Briefkasten und die Post geht mit unbekannt verzogen zurück, denn es besteht ohne Mietvertrag keine Verpflichtung.
Also meiner Meinung nach denke ich nicht. Weil wenn er nicht antwortet ist es ihm egal. Denke ich zumindest. Wenn er sich für seine Sachen interessiert dann meldet er sich schon
Und wenn sie jetzt getrennt sind und er seine Sachen dort lässt und nicht antwortet, warum sollte sie ihm bescheid sagen.
Ist nicht notwendig, man sollte die Sachen aber ein Jahr aufbewahren, am besten einpack Datum drauf schreiben und Name wem das Gehört.
Solange? Die beiden sind weder verheiratet und es gibt keinen Mietvertrag. Es geht lediglich um die Sachen, die er noch da hat
Da es das Eigentum einer anderen Person geht hast du die Pflicht es der Person auf Wunsch auszuhändigen. Oder zuschicken , aber wer will noch Geld dem Kurs hinterher werfen?
Sollte sie ihm das ankündigen, dass sie das jetzt so macht?