Offenburger und Heppenheimer Programme

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Ein Stück weit steckt schon in den Forderungen selbst die beabsichtigte politische Wirksamkeit.

Die Programme enthalten Forderungen nach Grundrechten. Das Offenburger Programm nennt z. B. Pressefreiheit, Gewissensfreiheit, Lehrfreiheit, Versammlungsfreiheit, persönliche Freiheit, das Heppenheimer Programm freien Handels und Verkehrs, freien Gebrauch der Presse und deutet dann summarisch mit „usw.“ weitere Freiheitsrechte an.

Ein Volksheer („volksthümliche Wehrverfassung“ bzw. „Einführung einer Volkswehr“) und Geschworenengerichte sollen eingeführt werden, alle Vorrechte (also Privilegien für bestimmte einzelne Personen oder Gruppen) abgeschafft bzw. der Bodens und seine Bearbeiter von mittelalterlichen Lasten befreit werden.

Ein Hinweis auf Umsetzung ist die in beiden Programmen genannte Vertretung des Volkes/der Nation, bezogen auf eine erhoffte und angestrebte staatliche Einigung Deutschlands.

Das Programm der Versammlung in Offenburg am 12. September 1847 verlangt in Artikel 6 eine „Vertretung des Volks beim deutschen Bunde.“, in Artikel 12 eine „volksthümliche Staatsverwaltung“, „die Selbstregierung des Volkes“, was auf alle Verwaltungsebenen (Nation, einzelne Länder und deren Untergliederungen [z. B. Gemeinden] bezogen werden kann. Die Forderung nach Rücknahme von bestimmten Beschlüssen, die als Verfassungsverletzungen beurteilt werden, weist auf die deutsche Bundesakte (auf ihr beruht der Deutsche Bund) und die badische Landesverfassung hin.

Der Bericht über die Versammlung in Heppenheim am 9. und 10. Oktober 1847 erörtert, über welche gemeinsame Einrichtung/Organisation das „Ziel der Einigung Deutschlands zu einer deutschen Politik und gemeinsamer Leitung und Pflege nationaler Interessen“ erreicht werden kann. Von der Bundesversammlung, die im Deutschen Bund für gemeinsame Beschlüsse zuständig war, wird nichts Günstiges für die Förderung der nationalen Anliegen erwartet. Die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) war ein ständiger Gesandtenkongreß in Frankfurt am Main, bestehend aus von den Regierungen der einzelnen Länder bevollmächtigten Vertretern. Die Bundesversammlung (der Bundestag) hat keine Lösungen für das, was die Teilnehmer der Versammlung als vorgezeichnete Aufgaben verstehen (inhaltlich Wünsche der Liberalen), zustande gebracht. Sie hat mehrfach als Mittel der Unterdrückung (Hindernisse jeder freien Entwicklung) gedient.

Für die Verwirklichung des Gedanken einer Vertretung der Nation bei der Bundesversammlung ist nach Einschätzung der Versammlung keine Aussicht vorhanden. Dabei wird auf die Mitgliedschaft der Herrscher auswärtiger Staaten wie Dänemark und die Niederlande (für Gebiete, die zum Deutschen Bund gehören) hingewiesen. Außerdem bedinge eine Nationalversammlung als Vertretung der Nation eine Nationalregierung mit Befugnissen es aber im Deutschen Bund nicht gibt. Die Einzelstaaten des Deutschen Bundes waren souverän.

Bessere Chancen werden einem Ausbau des Deutschen Zollvereins zugesprochen. Von dieser Entwicklung wird eine starke Anziehungskraft angenommen, die zum Beitritt der übrigen deutschen Länder führen kann, auch der österreichischen Bundesländer. Eine Mitwirkung des Volkes durch gewählte Vertreter gilt als unbestritten unverzichtbar und geboten (also irgendeine Art Parlament für den Deutschen Zollverein).

Eine erstarkende öffentliche Meinung ist als Unterstützung gedacht.

Ein Weg zur Umsetzung ist das Stellen gleicher Anträge in allen deutschen Kammern (Körperschaften einer Landesvertretung, also Parlamente bzw. die Teile [»Häuser«] der Parlamente), also in allen deutschen Einzelstataen.

da hast du aber nicht gründlich gelesen. im offenburger programm zb. wurde pressefreiheit, polizeiarbeit nach gesetzesgrundlagen, religionsfreihei usw. gefordert. ist doch mittlerweile gundlage unserer verfassung geworden.