Nur ein Teil des Jahres erwerbstätig, Auswirkungen auf Steuererklärung?
Hallo, ich arbeite in diesem Jahr nur 3 Monate, zahle dabei aber Lohnsteuer, wobei ich jedoch insgesamt weniger als die 11.784 Euro Freibetrag verdiene.
Wie verhält es sich damit dann bei der Steuerklärung? Kann ich dann die gesamte Steuer absetzen? Und kann ich Wegpauschale, sonstige Werbekosten etc. pp auch noch absetzen, auch wenn das mehr ist, als ich Steuern zahlte in diesem Jahr? Oder kann ich hierbei einen Verlustvortrag anrechnen lassen?
Danke im Voraus
1 Antwort
weniger als die 11.784 Euro Freibetrag
Der Freibetrag liegt bei 11.604 € im Jahr 2024
Wie verhält es sich damit dann bei der Steuerklärung?
Wenn du weniger als den Freibetrag im gesamten Jahr verdienst, reicht es aus, wenn du nur den Hauptvordruck ausgefüllt und unterschrieben abgibst.
Kann ich dann die gesamte Steuer absetzen? Und kann ich Wegpauschale, sonstige Werbekosten etc. pp auch noch absetzen, auch wenn das mehr ist, als ich Steuern zahlte in diesem Jahr?
Kannst du, bringt dir aber nichts. Wie ich dir schon in deiner letzten Frage beantwortet habe, werden Werbungskosten nicht erstattet vom Finanzamt. Der maximale Erstattungsbetrag ist die Höhe der gezahlten Lohnsteuer, egal wie viel du absetzt.
Oder kann ich hierbei einen Verlustvortrag anrechnen lassen?
Ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn deine Werbungskosten höher als dein Bruttoarbeitslohn ist. Davon gehe ich jetzt erstmal nicht aus, dass du zur Arbeit fährst und mehr Kosten als Verdienst hast.