Notebook / Laptop im Ausland (Japan) kaufen

6 Antworten

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Muss ich diese Einfuehrungssteuern(?) zahlen wenn das Notebook schon Monate lang benutzt wurde? Es ist ja dann keine Neuware mehr.

ja, ab 430 EUR Warenwert zahlst Du pauschal Abgaben von 17,5%. Es sei denn, der Laptop ist länger als 12 Monate in Deinem persönlichen Besitz und Gebraucht.

Was ist wenn doch Steuern anfallen wuerden, ich aber das Notebook nicht als Handgepaeck mitnehme, sondern in den Koffer packe und es am Flughafen nicht erwaehne?

Dann ist das Steuerhinterziehung. Wenn Du nicht Dirk Niebel heißt, dann ist das strafbar.

Koennten irgendwelche Probleme auftauchen wenn ich es in Deutschland in betrieb nehmen moechte, abgesehen vom Netzteil?

Hmm... Tastatur? Software? Was machst Du, wenn das Gerät kaputt geht?

Zum Schluss, denkt Ihr es lohnt sich hier einen Notebook zu kaufen, oder soll ich es lieber lassen und warten bis ich wieder in Deutschland bin?

Das musst Du selbst entscheiden und kalkulieren.

Wenn du so lange in Japan lebst (Austausch?), dann hast du sicherlich eine Menge Gepäck bei der Rückreise. Ein erfahrener Zöllner wird dich dann zur Kontrolle rausholen.

Es ist meines Erachtens auch egal, ob das NB dann 6 Monate alt ist. Du zahlst EUSt und Zoll (da die Freigrenze sicherlich deutlich überschritten ist). Ggf auf den Zeitwert? Da bin ich mir aber mehr als nur unsicher.

Wenn du wissentlich nichts angibst, kann als Strafe die gleiche Summe obendrauf geschlagen werden.

Genaue infos hier: www.zoll.de


meini77  03.03.2014, 13:42

Laptops sind zollfrei.

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Ortogonn  05.03.2014, 15:57
@meini77

Stimmt. Da hab ich nicht dran gedacht. Hatte nur den Zollwert und die 150€-Grenze vor Augen.

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  • Fällig werden auf jeden Fall 19 % Einfuhrumsatzsteuer

  • Rückwaren (also Gegenstände die zu Reisezwecken aus D. aus- und später wieder eingeführt werden) sind zollfrei.

Aber Dein Gerät wird wohl jap. Schriftzeichen auf der Tastatur aufweisen sodaß diese Erklärung wohl ausfällt; zudem brauchst Du in. D ein deutsches Tastaturlayout

  • Stromadapter problemlos & billig (Netzgeräte sind meist für 100 - 240 V ~ ausgelegt

  • Garantieansprüche aus D. schlecht (oder gar nicht-) durchsetzbar


Funjojo  02.03.2014, 16:08

Es sind 17,5% und keine 19% ;-)

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In einem halben Jahr wird das Notebook einen doch schon gebrauchten Eindruck machen und auch schon einiges weniger Wert sein, als neu. Wenn Du keine anderen Einkäufe mitbringen willst, wird die 430,- Euro Grenze ausreichen.

Es ist egal ob es neu oder ein halbes Jahr alt ist !!

Es gilt folgendes:

430€ ist die Freigrenze pro Person, ist die Person unter 15 dann sind es nur 175€. Alles drüber bis zu 1130€ wird mit 17,5% versteuert. ab 1130€ 19% + Zoll.

Die Ware muss teilbar sein sonst ist die Freigrenze weg.

1x Notebook 500€ = dieses ist nicht teilbar, also 17,5% Steuern zahlen auf den kompletten Preis.

1x Notebook je 400€= Ist in der Freigrenze von 430€ bzw. unter 15 Jahre 175€

Nimm die Rechnung mit dann hast du die wenigsten Probleme.

Und noch zum Abschluss, der Zoll ist nicht blöd die Zollbeamten sind ja nicht von gestern ;-)