Nicht mehr krankenversichert weil Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während Krankheit geändert hat -Rechtens?
Hallo liebe Community,
meine Lebensgefährtin steht derzeit vor einer schweren Situation. Sie ist in psychiatrischer Behandlung, stationär. Es ist nicht das erste Mal. Während der Zeit in der sie sich in Behandlung befindet, haben wir einen Brief bekommen, in welchem steht das sie zum 10.08.2021 nicht mehr krankenversichert sei. Ein Anruf bei der Krankenkasse zeigte dann auch den Grund, ihr Arbeitgeber, bei dem sie immernoch angestellt ist, hat ihr Arbeitsverhältnis einfach verändert sodass sie nicht mehr sozialversichert ist. Den Brief bekamen wir allerdings erst am 26.08.2021. Die Benachrichtigung des Arbeitgebers war auch bei den letzten Lohnzetteln/Briefen mit dabei, die die beste Freundin und ehem. Kollegin meiner Freundin mitnehmen sollte. Ist das rechtens? Ohne eine Benachrichtigung, Anruf oder Brief einfach das Arbeitsverhältnis zu ändern und dafür zu sorgen das meine Freundin dadurch nicht mehr versichert ist? Der Arbeitgeber ist darüber hinaus für solch dubiose Aktionen.
Danke im Vorraus :)
7 Antworten
Eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Änderung des Arbeitsvertrages reicht nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag kann geändert werden. Dieser Änderungsvertrag muss allerdings von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschrieben sein, damit er wirksam ist.
Ich empfehle als einzige Möglichkeit, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Das ist eine einseitige Änderung eines Vertrags und nicht zulässig. Schätze mal das ist der ideale Zeitpunkt einen Anwalt zu konsultieren
Termin beim Anwalt ist schon gemacht, wollte mich nur nochmal bei euch Rückversichern das ich mit diesen Schritten keinen Fehler mache. Ich finde das auch echt abartig. Dankeschön :)
Weiß nicht was im Arbeitsvertrag steht. Wenn er das Recht hatte zu kündigen dann kann er das natürlich machen, vielen besonders kleineren Firmen setzt eine wiederholt Krankgeschriebene Person großen Schaden zu.
Normalerweise verschickt man eine Kündigung per Einschreiben und gibt diese nicht irgendwelchen Freundinnen.
Seh ich eben auch so, wir haben, wie gesagt, nie was bekommen. Sie war halt immernoch voll angestellt. Und das Unternehmen ist ein privater Pflegedienstleister und nicht gerade schlecht aufgestellt. Sie ist eben nicht gekündigt.
Ich habe keine Ahnung, wie man ein Arbeitsverhältnis ändern kann, so dass es nicht mehr sozialversichungspflichtig ist.
Aber auf jeden Fall muss dies über eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung laufen.
Wenn der AG dies einfach von sich aus macht, könnt ihr sicherlich arbeitsrechtlich dagegen vorgehen.
Was heißt, dass das Arbeitsverhältnis "geändert" wurde? Ist es eine Kündigung?
Ein (Arbeits-)Vertragsverhältnis kann man nicht so "einfach" verschieben.
Da bleibt wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht und dagegen zu klagen.
Dankeschön, wie gesagt, der Temin beim Anwalt ist schon nächste woche. ich hoffe das es was bringt. Viele in der Stadt haben "Angst" vor der Chefin und trauen sich nicht gegen sie, weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.
Diese "Stellenverschiebung" ist nicht rechtsgültig, es sei denn, deine Freundin hat einen neuen Vertrag unterzeichnet. Offenbarversucht der Arbeitgeber das, um seinen Anteil der Krankenkasse und die anderen sozialen Leistungen zu sparen.
Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis nicht einseitig verändern. Benachrichtigt bitte umgehend die Krankenkasse darüber.
Deine Freundin soll dem Arbeitgeber SO SCHNELL WIE MÖGLICH einen Brief per Einschreiben senden, dass sie mit der Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und dass sie auf Erfüllung des jetzigen Arbeitsvertrages besteht.
Ihr habt nichts zu verlieren.
weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.
Das wird einen Richter vom Arbeitsgericht nicht beeindrucken.
dass sie mit der Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und dass sie auf Erfüllung des jetzigen Arbeitsvertrages besteht.
Eine Klage beim Arbeitsgericht ist ausreichend... und zielführender
Viele in der Stadt haben "Angst" vor der Chefin und trauen sich nicht gegen sie, weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.
Sicherlich kennst du die Göttin "Justitia", die verbundene Augen hat. Das bedeutet, dass vor dem Gesetz ohne Ansehen der Person alle gleich sind, ob arm, ob reich, ob einflußreich oder nicht, ob krank, gesund, schwarz, weiß, dick, dünn, groß, klein usw. :-)
Der Arbeitsrichter entscheidet nicht nach dem Geldbeutel, sondern nach dem Arbeitsrecht. Außerdem habt ihr immer noch die Möglichkeit, gegen seine Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen. Dann wird der Rechtsstreit an eine höhere Instanz mit anderen Richtern verwiesen.
Gut, dass ihr einen Rechtsanwalt mandatiert habt. Ihr könntet das nicht ohne Rechtsbeistand alleine juristisch durchfechten.
Eine Klage beim Arbeitsgericht ist ausreichend... und zielführender
Ja, das stimmt natürlich. Ich wußte anfänglich nicht, dass schon ein Rechtsanwalt mandatiert ist und hatte diesen Vorschlag nur gemacht, um vorsorglich etwaige Fristen einzuhalten, sofern vorhanden.
um vorsorglich etwaige Fristen einzuhalten, sofern vorhanden.
Wenn es um (Klage)Fristen geht, dann ist ein Warten auf Arbeitgeberentscheidungen u.U. schädlich.
Du hast mich mißverstanden. Ich meinte gesetzliche Regeln, um auf solche rechtsungültigen Ansinnen von Arbeitgebern fristgerecht zu erwidern, also zu widersprechen.
Nein, sie wurde in eine Stelle verschoben, die nicht mehr in die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen zählt. Ich glaube unter 450€ obwohl sie davor voll arbeiten gegangen ist