Nicht mehr krankenversichert weil Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während Krankheit geändert hat -Rechtens?

7 Antworten

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Eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Änderung des Arbeitsvertrages reicht nicht aus.

Ein Arbeitsvertrag kann geändert werden. Dieser Änderungsvertrag muss allerdings von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschrieben sein, damit er wirksam ist.

Ich empfehle als einzige Möglichkeit, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Das ist eine einseitige Änderung eines Vertrags und nicht zulässig. Schätze mal das ist der ideale Zeitpunkt einen Anwalt zu konsultieren


Lirox 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 11:53

Termin beim Anwalt ist schon gemacht, wollte mich nur nochmal bei euch Rückversichern das ich mit diesen Schritten keinen Fehler mache. Ich finde das auch echt abartig. Dankeschön :)

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Weiß nicht was im Arbeitsvertrag steht. Wenn er das Recht hatte zu kündigen dann kann er das natürlich machen, vielen besonders kleineren Firmen setzt eine wiederholt Krankgeschriebene Person großen Schaden zu.

Normalerweise verschickt man eine Kündigung per Einschreiben und gibt diese nicht irgendwelchen Freundinnen.


Lirox 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 11:57

Seh ich eben auch so, wir haben, wie gesagt, nie was bekommen. Sie war halt immernoch voll angestellt. Und das Unternehmen ist ein privater Pflegedienstleister und nicht gerade schlecht aufgestellt. Sie ist eben nicht gekündigt.

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Ich habe keine Ahnung, wie man ein Arbeitsverhältnis ändern kann, so dass es nicht mehr sozialversichungspflichtig ist.

Aber auf jeden Fall muss dies über eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung laufen.

Wenn der AG dies einfach von sich aus macht, könnt ihr sicherlich arbeitsrechtlich dagegen vorgehen.

Was heißt, dass das Arbeitsverhältnis "geändert" wurde? Ist es eine Kündigung?


Lirox 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 11:55

Nein, sie wurde in eine Stelle verschoben, die nicht mehr in die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen zählt. Ich glaube unter 450€ obwohl sie davor voll arbeiten gegangen ist

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GutenTag2003  02.09.2021, 11:59
@Lirox

Ein (Arbeits-)Vertragsverhältnis kann man nicht so "einfach" verschieben.

Da bleibt wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht und dagegen zu klagen.

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Lirox 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 12:00
@GutenTag2003

Dankeschön, wie gesagt, der Temin beim Anwalt ist schon nächste woche. ich hoffe das es was bringt. Viele in der Stadt haben "Angst" vor der Chefin und trauen sich nicht gegen sie, weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.

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Katharina010  02.09.2021, 12:01
@Lirox

Diese "Stellenverschiebung" ist nicht rechtsgültig, es sei denn, deine Freundin hat einen neuen Vertrag unterzeichnet. Offenbarversucht der Arbeitgeber das, um seinen Anteil der Krankenkasse und die anderen sozialen Leistungen zu sparen.

Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis nicht einseitig verändern. Benachrichtigt bitte umgehend die Krankenkasse darüber.

Deine Freundin soll dem Arbeitgeber SO SCHNELL WIE MÖGLICH einen Brief per Einschreiben senden, dass sie mit der Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und dass sie auf Erfüllung des jetzigen Arbeitsvertrages besteht.

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GutenTag2003  02.09.2021, 12:02
@Lirox

Ihr habt nichts zu verlieren.

 weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.

Das wird einen Richter vom Arbeitsgericht nicht beeindrucken.

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GutenTag2003  02.09.2021, 12:03
@Katharina010
 dass sie mit der Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und dass sie auf Erfüllung des jetzigen Arbeitsvertrages besteht.

Eine Klage beim Arbeitsgericht ist ausreichend... und zielführender

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Katharina010  02.09.2021, 12:06
@Lirox
Viele in der Stadt haben "Angst" vor der Chefin und trauen sich nicht gegen sie, weil sie mit Abstand die reichste (und daher auch einflussreichste) Person hier ist.

Sicherlich kennst du die Göttin "Justitia", die verbundene Augen hat. Das bedeutet, dass vor dem Gesetz ohne Ansehen der Person alle gleich sind, ob arm, ob reich, ob einflußreich oder nicht, ob krank, gesund, schwarz, weiß, dick, dünn, groß, klein usw. :-)

Der Arbeitsrichter entscheidet nicht nach dem Geldbeutel, sondern nach dem Arbeitsrecht. Außerdem habt ihr immer noch die Möglichkeit, gegen seine Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen. Dann wird der Rechtsstreit an eine höhere Instanz mit anderen Richtern verwiesen.

Gut, dass ihr einen Rechtsanwalt mandatiert habt. Ihr könntet das nicht ohne Rechtsbeistand alleine juristisch durchfechten.

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Katharina010  02.09.2021, 12:09
@GutenTag2003
Eine Klage beim Arbeitsgericht ist ausreichend... und zielführender

Ja, das stimmt natürlich. Ich wußte anfänglich nicht, dass schon ein Rechtsanwalt mandatiert ist und hatte diesen Vorschlag nur gemacht, um vorsorglich etwaige Fristen einzuhalten, sofern vorhanden.

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GutenTag2003  02.09.2021, 13:55
@Katharina010
 um vorsorglich etwaige Fristen einzuhalten, sofern vorhanden.

Wenn es um (Klage)Fristen geht, dann ist ein Warten auf Arbeitgeberentscheidungen u.U. schädlich.

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Katharina010  02.09.2021, 14:00
@GutenTag2003

Du hast mich mißverstanden. Ich meinte gesetzliche Regeln, um auf solche rechtsungültigen Ansinnen von Arbeitgebern fristgerecht zu erwidern, also zu widersprechen.

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