Neuware verkaufen verboten - tauschen?

5 Antworten

Tach :),

"Es ist verboten als Privatmann auf EBAY oder überhaupt originalverpackte Neuware zu verkaufen."

Nein. Wenn der eBay-Algorithmus zuschlägt, kann es aber sein, dass Du aufgefordert wirst, Dein Konto in ein gewerbliches umzuwandeln, z.B. wenn Du eine größere Anzahl an Verkäufen über einen längeren Zeitraum hast.

Es gibt bestimmte Produkte, für die private Verkäufer nicht zugelassen werden (z.B.Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Kräuterzigaretten).

Bei Socken wirst Du keine Probleme haben - es sei denn, Du verkaufst jetzt jeden Monat 25 oder mehr davon. Es gibt dazu verschiedene Urteile - z.B.

https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10449-abmahnung-ebay-haendler-gewerblich.html

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY

Neuware verkaufen ist nicht verboten !

Kommt auch auf die Menge an; Du kannst dazu schreiben, dass die Größe Dir nicht mehr passt.

Und ich würde verschiedene andere gebrauchte Artikel einstellen, dann fällt es nicht so auf.

z.B. Bücher, Teller, Vase u.a., wenn Du es nicht verkaufen willst, zu einem so hohen Preis einstellen, dass es niemand kauft.

Du kannst alles bei eBay verkaufen, was Du möchtest. Das Entscheidende ist die Gewinnerzielungsabsicht, die entsteht dann, wenn Du Sachen kaufst, nur um sie bei eBay teurer zu verkaufen.


Parabelflug 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 12:14

Ich hade die Sachen ja gekauft. Wie soll ich beweisen dass ich sie ohne Gewinnabsicht wieder verkaufe? Oder bin ich aus dem Schneider wenn ich sie unter Preis verkaufe?

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odine  24.06.2022, 12:16
@Parabelflug

Wenn Du laufend als Privatperson Neuware verkaufst, kann das Finanzamt hellhörig werden. Verkaufst Du paar Fehlkäufe usw, ist es kein Problem.
Falls Du Kaufbelege hast, würde ich sie an deiner Stelle aufheben, man weiß ja nie, und dort dürfte dann der Erwerbszeitpunkt zum Verkaufszeitpunkt deine privaten Absichten unterstützen.

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Es ist verboten als Privatmann auf EBAY oder überhaupt originalverpackte Neuware zu verkaufen.

Nö - ist vollkommen in Ordnung.

Weil man dann als Gewerbetreibender gilt.

Das hängt vom erzielten Umsatz ab.
Aber da kann Dir ein Finanzberater zuverlässiger helfen, die Grenzen auszuloten.

Derartiges ist nicht generell verboten - woher stammt die Info ? Entscheidend ist Ihre Absicht Gewinn erzielen zu wollen, am Ende also entscheidet wohl der Preis...