Neuen ausweis?

4 Antworten

Beide Staatsangehörigkeiten geht leider nicht weil man als Österreicher/in nur eine Staatsangehörigkeit haben darf. Als Deutsche/r darf man Zwei haben.

Prinzipiell würde ich sagen, spreche einmal mit kleiner Mutter darüber. Du kannst deine Staatsangehörigkeit immer ändern, aber bin mir sicher, dass es da Regeln gibt weil du noch Minderjährig bist.


Nachtmensch0711  11.07.2024, 07:55

Das stimmt nicht, in meiner Familie haben mehrere sowohl die Deutsche als auch die Österreichische Staatsangehörigkeit.

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motteme  11.07.2024, 08:30
@Nachtmensch0711

„Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft zu. Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft.“

Seite des österreichischen Bundesministeriums [https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/staats-und-unionsbuergerschaft/doppelstaatsbuergerschaft#:~:text=Im%20Allgemeinen%20l%C3%A4sst%20das%20%C3%B6sterreichische,dadurch%20grunds%C3%A4tzlich%20die%20%C3%B6sterreichische%20Staatsb%C3%BCrgerschaft.]

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Nachtmensch0711  11.07.2024, 08:38
@motteme

Du hättest dir den Text wenn du ihn schon verlinkst vielleicht auch ganz durchlesen sollen 😉

Ich zitiere mal den Teil den du offensichtlich nicht gelesen hast:

„Eine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung:

Wird bei der Geburt zusätzlich zur österreichischen Staatsbürgerschaft auch eine andere Staatsangehörigkeit – etwa durch Abstammung vom anderen Elternteil („ius sanguinis“) oder durch das Geburtslandprinzip („ius soli“) – erworben, tritt kein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ein. 

Diese Doppelbürgerinnen und Doppelbürger müssen sich nach österreichischem Recht niemals – auch nicht bei Erreichen der Volljährigkeit – für die österreichische Staatsbürgerschaft aktiv entscheiden.“

Genau das ist nämlich in diesem Fall hier der relevante Teil: Wenn ein Elternteil Deutsch und eines Östereichisch ist - wie wohl beim FS und auch bei einigen meiner Verwandten - kann man sehr wohl beide Staatsangehörigen haben.

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Wenn Du österreicher Staatsbürger bist, wende Dich an die österreichische Botschaft.

Falls Du jedoch dauerhaft in Deutschland lebst und die hiesige Staatsbürgerschaft hast, brauchst Du einen deutsche Personalausweis oder Paß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Entscheidend ist welche Staatsangehörigkeit du hast. Wenn deine Eltern bei deiner Geburt verheiratet waren hast du eventuell beide. Falls nicht, dann vermutlich nur die deutsche.

Wenn es tatsächlich so ist, dass man in Ö nur 1 Staatsbürgerschaft, aber in D zwei haben darf, dann beantrage doch die öster. und wenn du die hast dann die deutsche.