Neue Zimmertüren, etc. …?

2 Antworten

Klar kannst du tauschen. Da aber alles Eigentum des Vermieters ist musst du alle alten Sachen aufbewahren, um beim Auszug wieder den alten Zustand herzustellen.

Alll das ist Eigentum des Vermieters. Es zu entfernen oder umzutauschen etc. wäre eine bauliche Veränderung die zustimmungsberechtigt ist. Du riskierst die fristlose Kündigung deines Mietvertrages.