Neben der ausbildung bei uber eats essen liefern?

2 Antworten

Wenn Auszubildende eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten, benötigen sie dafür keine Genehmigung des Ausbildungsbetriebes.
Ohne Einwilligung des Ausbildungsbetriebes dürfen sie aber keine Konkurrenztätigkeit ausüben, denn sie unterliegen einem Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB). Wenn ein Azubi dieses Verbot verletzt, muss er den entstandenen Schaden ersetzen: Er muss den unerlaubt erzielten Gewinn in voller Höhe an den Betrieb geben (BAG 20.09.2006, Az: 10 AZR 439/05). Eine solche Nebentätigkeit kann den Ausbildungsbetrieb – nach  Abmahnung – zur verhaltensbedingten  Kündigung berechtigen.
Der Auszubildende darf keine Nebentätigkeit ausüben, die zu einer Vernachlässigung seiner Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis führt.
Während des Urlaubs darf ein Auszubildender keine Nebenerwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck - also der Erholung - widerspricht (§ 8  BUrlG).
Während einer  Krankschreibung darf der Auszubildende keine Nebentätigkeit ausüben, die den Heilungsprozess verzögert.

Quelle: https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/nebentaetigkeiten-2596770

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Fehlt eine vertragliche Floskel, die dem Azubi den Nebenjob verbietet, so ist das allerdings noch längst kein Freifahrtschein. Denn: Der Arbeitgeber kann immer noch eine Informationspflicht einfordern. In diesem Fall muss der Azubi eine nebenberufliche Tätigkeit umgehend melden. Und das wiederum kann in ein Veto münden.
Umgekehrt ist es aber auch nicht immer rechtens, wenn der Arbeitgeber dem Azubi den Nebenjob verwehrt. Unabhängig davon, ob das Veto im Vertrag steht oder mündlich nach Anfrage erteilt wird. So ist bei einem Wochenendjob, der in keiner Weise mit den Arbeitszeiten kollidiert, nur schwerlich ein Verbot auszusprechen. Es sei denn, es handelt sich um ein  Wettbewerbsverbot, weil der Azubi in einem Unternehmen tätig ist, dass in direkter Konkurrenz zu seiner Ausbildungsstätte steht.

Quelle: https://ausbilderschein24.de/nebenjob-in-der-ausbildung/

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, aber nur mit Genehmigung deines Ausbildungsbetriebes.