Namensänderungen?

HabSowiesoRecht  08.11.2024, 17:41

Wozu soll das sinnlose Bild dienen?

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:43

Habe ich selbst gemalt. Bist du aber gemein. Male erst selber mal ein sinvolleres!!!

Rerrtg  08.11.2024, 19:28

Weil du mich die ganze Zeit als rostiger Autohändler bezeichnet hast

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 00:08

Stimmt nicht, Rerrtg !

Rerrtg  08.11.2024, 19:31

Bro

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 00:09

Was bedeutet "Bro". Big Brother ? Brot ? Brofil?

Rerrtg  08.11.2024, 20:11

Du kannst ja nicht normal reden

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 00:12

Du auch nicht ! Zähl mal nach ob du noch alle Tassen im Schrank hast, Rerrtg !!!?!

LGSchalkefan204

3 Antworten

Beschreibung Gründe einer Namensänderung

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen),
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder.
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

öffentlich-rechtliche Namensänderung

Änderung nur möglich bei: wichtigem Grund oder schwerwiegenden Gründen bei Kindern zwischen 1 und 16 Jahren.

Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten, schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

Voraussetzung: Name muss dem deutschen Recht unterliegen, was der Fall ist bei deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, ausländischen Geflüchteten und Staatenlosen.

Zu Deiner Kostenfrage

Nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 30 und höchstens 500 Euro.

Wird der Antrag auf Namensänderung abgelehnt, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

zuständig: Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt,

Nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 30 und höchstens 500 Euro.

Wird der Antrag auf Namensänderung abgelehnt, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

https://www.salzgitter.de/rathaus/vv/tsabus/vorname-aenderung-aus-einem-wichtigen-grund-99083002011000.php

Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am Freitag, 12. April 2024, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke angenommen.

Woher ich das weiß:Recherche

Teuer ja

und du brauchst einen nachvollziehbaren Grund um ihn zu ändern


Verstehe das Bild dazu nicht - sieht auch nicht gemalt aus