Nachbars Pavillon bei Sturm rüber geflogen. Haben ihn nach Wartezeit entsorgt. War das O.K:?

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ich denke dass es nach dieser langen zeit auch rechtlich in ordnung war. dein grund gehört dir und du darfst kontaminationen (dazu gehören sachen die vom nachbargrundstück kommen) entfernen. ist vergleichbar mit äpfeln die vom nachbarbaum auf dein grundstück fallen - die gehören dann dir

Wie wurde er entsorgt?

Ich hätte die Einzelteile auf das Nachbargrundstück zurück gelegt. Denn es KANN sein, das er Ansprüche auf sein Eigentum stellen kann. Da wäre ich mir unsicher - aber vielleicht klärt sich hier ja noch.

Nein, das war rechtlich nicht in Ordnung. Ihr hättet ihn schriftlich zur Entfernung auffordern müssen. Ihr hättet den Pavillon ja auch nicht entsorgen müssen, sondern auf das Grundstück des Nachbarn legen können.

Wenn dieser Euch jetzt Böses will, müsst Ihr ihm den Pavillon noch bezahlen.


Mar10 
Fragesteller
 01.05.2008, 00:04

Wir haben ihm ja zu Anfang gesagt, dass wir das Ding entsorgen, wenn er es nicht abholt. Haben deshalb auch nicht daran gedacht, ob wir ihn nochmals schriftlich daran erinnern müssen. Uns die Tür geöffnet hat er die ganzen Male nicht. Sein Auto stand aber vor der Tür.

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man sieht schon, Ihr mögt Euch, nicht wahr?

Ich denke man hätte den Nachbarn schriftlich informieren sollen und eine Frist setzen.

Schreib mal wie die Verhandlung ausgegangen ist.

Rechtlich in Ordnung weiß ich nicht. Aber so hätte ich auch gehandelt.