Nachbar stalkt mich?
Hey, also ich habe eine neue Nummer und er hat die irgendwie und schreibt mir immer ich habe dich eben durchs Fenster gesehen. Wenn ich dann nicht Antworte, dann sag er immer du dumme F...... ich mach dich fertig usw. ist das normal?? ich habe echt Angst vor ihm
7 Antworten
Das ist mega gruselig und ich würde auf jeden Fall damit zur Polizei gehen. Du solltest dabei die Nachrichten alle aufheben, als Beweis. Am besten auch deiner Familie, Freunde etc Bescheid sagen, damit du nicht allein da stehst..! & an deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob du dir nicht ein Pfefferspray oder so in die Tasche packst... bei so einem weiß man ja nie <.<
& deinem Psycho-Nachbar auf jeden Fall nicht antworten, ignorieren. & sollte er dich ansprechen, siezen & versuchen keine Angst zu zeigen.
Hoffe es klappt gut, lg
Geh am besten zur Polizei
Hallo, zunächst ist ja mal die Frage, woher hat er deine Nr. ?
Ist er vielleicht mit jemandem aus deinem Umfeld bekannt, oder bist Du sehr leicht im Netz zu finden ?
Gib Ihm keine Gelenheit an deine Nummer zu kommen. Must halt nochmal wechseln.
Dann bringe auf deinem Fenster ein Milchfolie an, so das er Dich nicht sieht.
Falls es nicht aufhört, must Du echt zur Polizei, stalking ist eine Straftat.
Nein meine Freunde kennen den alle nicht, ich weiß echt nicht woher der meine Nummer hat. Ja das mit der Milchfolie ist eine gute Idee danke
Erstatte Anzeige, sonst hört das nur auf !
§ 238 StGB
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,4.ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Liebe grüße.
Spectre007
Anzeigen. Das ist nicht normal.
Was können die machen, er hat mir ja noch nichts getan