Muss mir meine Hausverwaltung das einbauen?

3 Antworten

aber da ich nun fast erschlagen wurde könnte ich die hausverwaltung auf schadensersatz verklagen oder nicht?

Zivilrecht. Hierbei ist es deine Aufgabe den Richter hieb- und stichfest davon zu überzeugen dass der Schrank dich fast erschlagen hätte. Die Beweislast liegt ausschließlich bei DIR. Die vorerst anfallenden Kosten für die Beweisführung sind von dir vorzulegen.

Du hast doch sicherlich den Vorfall per Video aufgezeichnet oder entsprechende Verletzungen vorzuweisen die ärztlich versorgt und dokumentiert wurden? Gibt es Zeugen die den Vorfall beobachtet haben?


springflower24 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:38

wie soll ich denn verletzungen vorweisen wenn es mich eben nur FAST erschlagen hat. es ist direkt neben mir aufgeprallt und hat einen schock hinterlassen.

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LouPing  15.07.2024, 12:39
@springflower24

Dir ist also KEIN Schaden entstanden - wofür genau willst du dann Schadensersatz? Schock? - den kannst du mittels eines ärztlichen Attests beweisen?

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springflower24 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:45
@LouPing

klar kann man den nachweisen lassen beim arzt. wenn ich davon eine ptbs bekomme.

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LouPing  15.07.2024, 12:46
@springflower24

Jetzt machst du dich komplett lächerlich. Win fundiertes Gutachten welches eine PTBS nachweisen kann kostet um die 5000 - 6000 €, meine Frau hat einige davon anfertigen lassen müssen. Gibst du ein solches in Auftrag zahlst du das selber.

Bitte den Vermieter den Schrank zu ersetzen und gut.

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Wenn der Schrank Teil der Mietsache ist, liegt die Verantwortung dafür beim Vermieter. Da kannst du ziemlich entspannt auf dein Recht bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung

LouPing  15.07.2024, 12:46

Das der Schank ersetzt wird - einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat er nicht.

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Muminpapa  15.07.2024, 18:35
@LouPing

Ja, selbstverständlich. Das wäre so abwegig, das hatte ich überhaupt nicht mehr in meinen Gedanken.

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Ist der Spiegelschrank mit gemietet? Steht er im Mietvertrag drin? Ich würde mal vermuten dass es dann Sache des Vermieters ist.

Wenn du ihn aufgehangen hast dann bist du für die Schäden verantwortlich die der Spiegelschrank verursacht.


springflower24 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:39

er war von anfang an drin ja also ist er im mietvertrag. also müssten sie das alles erneuern?

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Singuli  15.07.2024, 12:39
@springflower24

Normalerweise muss aber alles im Mietvertrag explizit drin stehen. Frage mal beim Mieterverein nach da man hier keine Rechtsberatung machen darf

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Holzbiene2024  15.07.2024, 13:14
@springflower24
er war von anfang an drin

Dann ist er vom Vermieter instand zu halten. Es sei denn, du hast ihn missbraucht. Also etwa Bleiakkus reingestellt statt Schminkutensilien.

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Nerdgirl82  15.07.2024, 12:50

Der Schrank kann auch vom vormieter sein dann ist es nicht vermieter Angelegenheit.

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Singuli  15.07.2024, 12:53
@Nerdgirl82

Ja sehe ich auch so wem der Schrank gehört der ist für die Schäden verantwortlich die der Schrank anrichtet.

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