Muss mir meine Hausverwaltung das einbauen?
heute habe ich einen schreck im bad bekommen.
ich war auf klo und da krachte der spiegelschrank runter und hat mich fast umgebracht. zum glück landete er am wannenrand. eine fliese wurde auch kaputt geschlagen vom aufprall. der schrank war schon seit monaten locker und ich hatte mich an die hausverwaltung gewandt. sie meinten das sie das machen können aber nur gegen aufpreis. da frage ich mich warum sowas nicht inbegriffen ist.
aber da ich nun fast erschlagen wurde könnte ich die hausverwaltung auf schadensersatz verklagen oder nicht? da dieser riesige badschrank von anfang an eingebaut war und scheinbar nicht sonderlich stabil war. ich wünsche mir einfach das sie das komplette teil entsorgen und einen neuen badezimmerschrank mit waschbecken einbauen und das kostenlos. das sollte ja wohl in der miete inbegriffen sein.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
aber da ich nun fast erschlagen wurde könnte ich die hausverwaltung auf schadensersatz verklagen oder nicht?
Zivilrecht. Hierbei ist es deine Aufgabe den Richter hieb- und stichfest davon zu überzeugen dass der Schrank dich fast erschlagen hätte. Die Beweislast liegt ausschließlich bei DIR. Die vorerst anfallenden Kosten für die Beweisführung sind von dir vorzulegen.
Du hast doch sicherlich den Vorfall per Video aufgezeichnet oder entsprechende Verletzungen vorzuweisen die ärztlich versorgt und dokumentiert wurden? Gibt es Zeugen die den Vorfall beobachtet haben?
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Dir ist also KEIN Schaden entstanden - wofür genau willst du dann Schadensersatz? Schock? - den kannst du mittels eines ärztlichen Attests beweisen?
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klar kann man den nachweisen lassen beim arzt. wenn ich davon eine ptbs bekomme.
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Jetzt machst du dich komplett lächerlich. Win fundiertes Gutachten welches eine PTBS nachweisen kann kostet um die 5000 - 6000 €, meine Frau hat einige davon anfertigen lassen müssen. Gibst du ein solches in Auftrag zahlst du das selber.
Bitte den Vermieter den Schrank zu ersetzen und gut.
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Wenn der Schrank Teil der Mietsache ist, liegt die Verantwortung dafür beim Vermieter. Da kannst du ziemlich entspannt auf dein Recht bestehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Das der Schank ersetzt wird - einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat er nicht.
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Ist der Spiegelschrank mit gemietet? Steht er im Mietvertrag drin? Ich würde mal vermuten dass es dann Sache des Vermieters ist.
Wenn du ihn aufgehangen hast dann bist du für die Schäden verantwortlich die der Spiegelschrank verursacht.
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er war von anfang an drin ja also ist er im mietvertrag. also müssten sie das alles erneuern?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Normalerweise muss aber alles im Mietvertrag explizit drin stehen. Frage mal beim Mieterverein nach da man hier keine Rechtsberatung machen darf
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er war von anfang an drin
Dann ist er vom Vermieter instand zu halten. Es sei denn, du hast ihn missbraucht. Also etwa Bleiakkus reingestellt statt Schminkutensilien.
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Der Schrank kann auch vom vormieter sein dann ist es nicht vermieter Angelegenheit.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja sehe ich auch so wem der Schrank gehört der ist für die Schäden verantwortlich die der Schrank anrichtet.
wie soll ich denn verletzungen vorweisen wenn es mich eben nur FAST erschlagen hat. es ist direkt neben mir aufgeprallt und hat einen schock hinterlassen.