Muss man ins Gefängnis, wenn man jemanden aus Notwehr tötet?
7 Antworten
Nein.
Nachtrag: An all die Spezialisten, die meinen "kommt drauf an", "wenn's verhältnismäßig ist" oder sonstigen Quatsch verbreiten: Der Fragesteller hat in der Frage apodiktisch vorausgesetzt, dass die Handlung durch Notwehr gedeckt war. Also gibt's da keinen Interpretationsspielraum.
Oh bitte 😁 Erzähl deinen polemischen Quatsch deinem Friseur oder deinem Kühlschrank.
Schon wiedler liegst Du falsch. Kühlschränke haben gar keinen Zugang zu diesem Forum.
Wenn das Gericht auf Notwehr entscheidet, nicht.
Ist halt vllt schwierig in dem Moment, 'angemessen' zu reagieren, 'reichtzeitig' aufzuhören, damit es nicht zu 'Rache' wird und nicht in einen Notwehr-'Exzess' zu verfallen!
Wenn es wirklich notwehr war nicht dafür brauch man allerdings zeugen /gute beweise
das entscheidet dann das gericht
++ich bin da kein experte und es kann sein dass ich nicht zu 100% recht habe++
Notwehr ist relativ.
Wenn dir jemand ein Bein stellt und du ihm dafür die Kehle durchschneidest, steht das in keiner Relation.
Wenn dir jemand ein Bein stellt und du ihm dafür die Kehle durchschneidest, steht das in keiner Relation.
- Notwehr hat mit Verhältnismäßigkeit nix zutun.
- "Dafür" indiziert eine zeitliche Nachfolge und wäre Selbstjustiz.
Notwehr sollte mit dem mildest möglichen Mittel geschehen und dazu dienen, einen Angreifer abzuwehren. Wenn man ihn dadurch tötet und nachweisen kann, dass es nicht anders ging bzw. keine Absicht war, muss man sicher nicht ins Gefängnis, aber da muss man sich den einzelnen Fall genau anschauen.
Was auf jeden Fall nicht als Notwehr zählt, ist, wenn du dem Angreifer extra nochmal eine als Denkzettel mitgibst oder sowas in die Richtung. Oder wenn du ihn erschießt, obwohl du ihn anders hättest abwehren können.
Bin jetzt aber auch kein Jurist.
Wie "darf" ich mich denn wehren 🙃😅🤨😅???
Ich sag mal so:Wenn meinen Eltern,meiner Frau,meinen Freunden und mirjemand zu Nahe kommt..,bringe ich ihn um😃👍😃👍!!!!!
Deine selbstbeschränkende Denkweise berücksichtigt allerdings nicht, dass kein Richter es sich nehmen lassen wird, selbst ergebnisoffen zu "prüfen", ob eine Verhältnismäßigkeit der Mittel vorliegt. Das von Dir konstruierte richterliche Verhalten, bei der ein Richter die Beantwortung dieser Frage ausblendet, gibt es nur in Deiner Fantasie.