Muss man für den Job als justizvollzugsbeamter ein normaler oder erweitertes Führungszeugnis vorweisen?

1 Antwort

Man muss überhaupt kein Führungszeugnis vorlegen. Die Bewerber werden sicherheitsüberprüft, dazu gehört das ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert wird. Dieser Auszug enthält auch Eintragungen die in keinem Fürhungszeugnis auftauchen. Zumindest in NRW ist das so.