Muss ich mich trotz Job als ausbildungssuchend melden?

2 Antworten

Als Arbeit oder Ausbildung suchend muss sich nur melden, wer deswegen vom Staat Geld bekommen möchte. Man muss dann offenlegen, welches Vermögen und welche Einkommensquellen man hat (oder welche Rechte auf Unterhalt durch die Eltern), und erst, wenn es nur zum Verhungern reicht (oder Obdachlosigkeit droht), wird man vom Staat ein klein wenig Geld bekommen. Solange Behörden von deiner Notlage nichts wissen, freuen sie sich, dass du sie nicht gemeldet hast: Deine Meldung würde für sie ja nur zusätzliche Arbeit bedeuten, dich kontrollieren und auf deine Notlage reagieren zu müssen.

Wenn Du aber tatsächlich ernsthaft eine Ausbildungsstelle suchst, ohne sie selbst finden zu können, wende dich möglichst umgehend an die Beratungsstelle der Bundesagentur für Arbeit ( /BiZ ). Deine Mitarbeit vorausgesetzt wird man dir dort helfen können.

Nein!

Als ausbildungssuchend meldet man sich bei der Bundesagentur für Arbeit, damit man Unterstützung bei der Suche bekommt oder einen Job für die Übergangszeit bekommt und damit die Zeit nicht als „Lücke“ im Rentenversicherungsverlauf auftaucht.

In deinem Fall zahlst du als Werkstudent Beiträge zur Rentenversicherung, so dass du damit volle Beitragszeiten und bereits einen Rentenanspruch erwirbst. Du musst dich nicht beim Arbeitsamt melden, denn du stehst ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung und bist auch nicht arbeitssuchend oder ausbildungssuchend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung