Muss ich die seteuereklärung weiterhin machen?

3 Antworten

Sofern kein anderer Pflichtveranlagungsgrund vorliegt ist mit Wegfall des Kurzarbeitergeldes auch die Abgabeverpflichtung weggefallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn keine sonstigen Gründe vorliegen, die dich dazu verpflichten würden, dann musst du keine machen. Allerdings ist es zu empfehlen, da man meist etwas zurück bekommt.

Wenn die Kurzarbeit seit einem Jahr vorbei ist muss für 2023 noch eine Steuererklärung abgegeben werden.

Für 2024 dann nicht mehr, wenn keine anderen Gründe vorliegen.