Muss Händler B eine bei Händler A gekaufte Pfandflasche zurücknehmen?

5 Antworten

Hallo stefano,

das BMUV (Bundesministerium für Umwelt...und Verbraucherschutz) sagt:

Jetzige Rechtslage

Einwegflaschen aus Kunststoff und sämtliche Getränkedosen unterliegen nahezu immer der Einwegpfandpflicht. Vertreiber von mit Getränken befüllten Einwegverpackungen, für welche die Pfandpflicht gilt, sind verpflichtet, restentleerte Einwegverpackungen von Getränken unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Diese Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf Einwegverpackungen der jeweiligen Materialarten, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt. Lediglich für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m2 beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken, die sie in ihrem Sortiment führen. Die Rücknahme erfolgt typischerweise im Automaten.

Einwegpfandflaschen muss jeder Händler zurücknehmen, der ebenfalls Einwegpfandflaschen verkauft, egal wo gekauft.

Bei Mehrwegpfandgut kanns da Ausnahmen geben.

bei mehrweg Flaschen müssen Händler alles annehmen, was sie selbst im Sortiment haben.

bei Einweg müssen Händler alles annehmen. wenn sie Einwegflaschen verkaufen.

ja. Abgesehen davon: wie will er denn feststellen, wo die Flasche gekauft wurde?


Hi, stefano188.😊

Ja, das muss er.......

Es gibt eine Ausnahme, aber die kommt selten zum Tragen, denn in einem kleinen Markt wird es gar keinen Automaten geben.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.