Muss ein Selbständiger auch bei Privatleuten immer Rechnungen schreiben?

3 Antworten

Es gibt soweit ich weiß keine genaue Grundlage für die Rechnungsstellung an Privatpersonen. Nur für steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 UstG) ist es Pflicht Rechnungen auszustellen. Das liegt daran, dass handwerkliche und haushaltsnahe Dienstleistungen (Lohnanteil) in der Einkommensteuer deines Kunden berücksichtigt werden können. 

Das Umsatzsteuerrecht sieht aber keine Verpflichtung vor, bei Leistungen an Privatpersonen eine Rechnung zu schreiben.Aus zivilrechtlichen Gründen wäre es trotzdem besser,einer Privatperson eine Rechnung auszuhändigen. Dadurch sind nämlich Rechtsstreitigkeiten leichter zu klären, weil Rechnungen als eindeutige beweise gelten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sogar im Kiosk gibt es zu jeder Zahlung eine Rechnung in Form des Kassenbon. Ist immer Pflicht, auch bei Minusbeträgen.

Kleinstbetrag unter 250 Euro finde ich überheblich ausgedrückt. Und warum sollte Menschen keine Rechnung brauchen. Was ist für dich ein Privatmensch bzw eine Geschäftsperson?

Es ist deine Pflicht, Rechnungen auszustellen.

Grundsatz der Buchhaltung: Keine Buchung ohne Beleg!