Muss die Verwendung von allg. gebräuchlichen Fachwörtern als direktes Zitat erfolgen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im TUM-Zitierleitfaden steht dazu folgendes:

Inhalte, die in vielen Quellen stehen und nicht neu, umstritten oder ungewöhnlich sind, brauchen Sie nicht zu zitieren. Dazu zählt insbesondere Allgemeinwissen (der Mauerfall war am 09.11.1989, die Formel E=mc² stammt von Einstein) und Grundwissen in Ihrem Fachgebiet (z.B. die Hauptsätze der Thermodynamik in der Physik).
Eine klare Grenze gibt es hier allerdings nicht. Als Orientierung können Sie davon ausgehen, dass Wissen, das in einem Lehrbuch zum entsprechenden Bachelorstudium zu finden ist, zum Allgemeinwissen des Fachgebietes gehört. Bedenken Sie jedoch, dass, je nach Zielgruppe, das Allgemeinwissen des Fachgebietes vielleicht nicht bekannt ist und zitiert werden sollte.
Auch das Level, auf dem Sie schreiben, spielt eine Rolle. Während man bei Masterarbeiten oder Dissertationen davon ausgeht, dass Sie als Autor die Grundlagen des Fachgebietes beherrschen, kann es für Bachelorarbeiten angezeigt sein, mehr zu zitieren. Denn Ihre Bachelorarbeit gehört zu den Prüfungsleistungen, mit denen Sie nachweisen, dass Sie sich das Allgemeinwissen Ihres Fachgebietes angeeignet haben. Sind Sie unsicher, was Sie zitieren müssen, fragen Sie bei Ihrer/m Betreuer/in nach. Im Zweifelsfall: Lieber einmal zu oft zitiert, als einmal zu wenig.

Begriffe wie Eigenkapitalrendite gehören ganz klar zum Grundwissen und müssen meiner Meinung nach nicht zitiert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Informatik

Lucasfragt1205 
Beitragsersteller
 18.01.2023, 11:36

Danke dir für diese ausführliche Antwort!

Leider hat meine Universität/Lehrstuhl leider diesbezüglich keine so ausformulierte Richtlinie.

Gutes wissenschaftliches Schreiben zeichnet sich dadurch aus, dass du so wenig wie möglich voraussetzt.

Heißt: du benötigst auf jeden Fall Definitionen für diese Begriffe; es muss ersichtlich sein, worüber du eigentlich sprichst.

LG


Lucasfragt1205 
Beitragsersteller
 18.01.2023, 11:28

Klar, wenn ich solche Wörter verwendet habe, habe ich auch aus den jeweiligen Fachbüchern Definitionen und Formeln verwendet, allerdings ist doch das Wort "Eigenkapitalrendite" noch kein direktes Zitat, oder?

Was ich getan habe, war bspw. das:

"Eine weitere Liquiditätskennzahl, welche ebenso Aufschluss über die kurzfristige Liquidität der Unternehmen geben soll, ist die Liquidität 3. Grades.[1] Diese wird als Quotient der Summe aus dem monetären Umlaufvermögen und den Vorräten nach § 266 Abs. 2 Bst. B. Röm. I. HGB zu dem kurzfristigen Fremdkapital ermittelt.[2],[3] "

[1]             Vgl. Becker, H. P./Peppmeier, A. (2018), S. 15.

[2]             Zur Definition des kurzfristigen Fremdkapitals vgl. oben Abschnitt 4.2.3. Liquidität 2. Grades, S. .

[3]             Zur Formel der Liquidität 3. Grades vgl. Coenenberg, A. G. u. a. (2018), S. 1110.

Das ist doch kein Plagiat, weil ich den Fachbegriff "Liquidität 3. Grades" nicht als direktes Zitat extra markiert habe?

Rocker73  18.01.2023, 11:29
@Lucasfragt1205

Wenn es eine gängige Definition ist, welche nicht nur von einem/r Autor:in verwendet worden ist, ist es auf keinen Fall ein Plagiat.

LG